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- AZ 39/2010
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Gesundheitspolitik
ABDA: Hände weg vom Großhandelszuschlag
Der Phagro habe die Umstellung der Großhandelszuschläge seinerzeit vor Einführung des Belieferungsanspruches gefordert, um Verwerfungen durch den Direktvertrieb zu korrigieren. Mittlerweile sei mit der 15. AMG-Novelle der Belieferungsanspruch und Belieferungsauftrag gesetzlich verankert. Damit sei eine Umstellung der Vergütung wegen Problemen beim Direktvertrieb nicht mehr notwendig. Der Pharmagroßhandel erfülle überdies eine Handelsfunktion und keine heilberufliche Aufgabe wie die Apotheken. Dementsprechend sei es auch ordnungspolitisch nicht sinnvoll, seine Vergütung auf die Systematik der Apothekenvergütung umzustellen, so die ABDA. "Die Umstellung der Vergütung brächte zudem eine völlig unverhältnismäßige und massive Belastung der Apotheken mit sich", argumentiert die ABDA weiter. Sie bezieht sich dabei auf Aussagen von Phagro-Chef Thomas Trümper gegenüber DAZ-TV. Danach habe der Großhandel keinerlei finanziellen Spielraum mehr und werde die Kürzung daher vollständig auf die Apotheken abwälzen. Die Apotheken würden daher allein im Bereich der GKV mit Rohertragseinbußen von mehr als 500 Mio. Euro belastet, das sei ein Ertragsverlust von 23.000 Euro je Apotheke. Es sei nicht nachvollziehbar, warum kleine mittelständische Unternehmen wie die Apotheken diesen Sparbeitrag zugunsten einer anderen Handelsstufe übernehmen sollten. Im Übrigen sei die im AMNOG-Entwurf vorgenommene Schätzung des Sparbeitrages – 400 Mio. Euro, 85 Prozent davon für die GKV – nicht korrekt. Der tatsächliche Sparbeitrag belaufe sich allein für die GKV auf 630 Mio. Euro im Jahr 2011, so die ABDA.
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