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DAZ aktuell
Mitnahme von BtM auf Auslandsreisen
Einige Vorbereitungen sind durchaus zu treffen, wenn im Urlaub eine BtM-Verordnung mit ins Gepäck soll. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Weiterführende Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln einschließlich des Formulars sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können auf der Webseite des BfArM (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.
Mehrsprachige Bescheinigung empfohlen
Um betäubungsmittelhaltige Medikamente auch bei Reisen in andere Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des INCB (International Narcotics Control Board – www.incb.org/incb/guidelines_travellers.html) ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen zu lassen und bei der Reise mitzuführen.
Keine einheitliche Regelung
Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel (oder ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Besondere Regelungen gelten auch für opiatabhängige Patienten, die sich einer Substitutionsbehandlung unterziehen. Auch hier finden sich auf den Internetseiten des BfArM und des INCB weitere Informationen.
Infos im WebInformationen zur Mitnahme von BtM auf Reisen, das Formular sowie Adressen der für die Beglaubigung zuständigen Stellen findet man auf der Website des BfArM unter www.bfarm.de |
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