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DAZ aktuell
Was geschieht nach der Verjährung?
Für einige Arzneimittel ist seit Jahren umstritten, welcher Herstellerrabatt nach § 130a Absatz 3a bzw. 3b SGB V anzuwenden ist. Das Problem reicht in das Jahr 2006 zurück und für diese Forderungen rückt das Ende der vierjährigen Verjährungsfrist nahe. Vor diesem Hintergrund hat es bereits einige Absetzungen durch Prüfzentren gegeben, weitere Verrechnungen wurden angekündigt (siehe DAZ 2010, Nr. 48, S. 19).
Zum größten Problem könnten Absetzungen werden, wenn sie im Dezember stattfinden und erst im Januar bei den Apotheken ankommen. Denn dann könnte es für die Apotheken bereits zu spät sein, Forderungen bei den Herstellern geltend zu machen. Die Rechenzentren können diese Aufgabe nicht wahrnehmen, denn Inhaber der Forderungen sind die Apotheken. Damit droht im schlimmsten Fall, dass Hersteller sich auf die Verjährung berufen und die Apotheken den umstrittenen Herstellerrabatt tragen müssen.
Beziehung Apotheke – Hersteller
Um zu verhindern, dass die Apotheken auf solchen Forderungen sitzen bleiben, bemühen sich die Apothekerverbände bei den Herstellern darum, dass diese vorab auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Apotheken verzichten.
Nach Auskunft des Hamburger Apothekervereins haben bisher nur wenige Unternehmen eine solche Erklärung zugunsten der Mitgliedsapotheken abgegeben. Einige Hersteller hätten schon früher angekündigt, sich im Falle von Absetzungen kulant gegenüber den Apotheken zu zeigen, doch dies seien letztlich nur Absichtserklärungen. Angesichts der drohenden Verjährung rät Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, bei allen Rechnungskürzungen wegen umstrittener Herstellerrabatte unverzüglich Einspruch einzulegen und zugleich die Forderungen bei den Herstellern geltend zu machen.
Fortsetzung im nächsten Jahr
Mit der fortschreitenden Zeit schwindet auch die Hoffnung, das Problem hinsichtlich der strittigen Fälle für 2006 durch Abtretung der Forderungen an die Krankenkassen zu lösen. Denn auch dieser Weg kann für die Krankenkassen nur sinnvoll sein, solange die Forderungen nicht verjährt sind. Die Abtretung bietet sich jedoch weiter als praktikable Lösung für spätere Fälle an. Denn das grundsätzliche Problem wird mit dem Jahreswechsel nicht gelöst sein, weil auch in den Jahren 2007 bis 2010 die Herstellerrabatte für einige hundert Arzneimittel umstritten waren.
Weitere Infos im WebEine immer wieder aktualisierte Auflistung der betroffenen Produkte mit den jeweils umstrittenen Zeiträumen finden Sie auf der Internetseite www.gkv-spitzenverband.de/Rueckabwicklung_Generika.gkvnet unter "Ansprüche Krankenkassen (ohne Einvernehmen)". |
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