Recht

Vor einer Operation muss vollständig aufgeklärt werden

(bü). Wird ein Patient vor einer Bypass-Operation zwar per Formblatt darüber informiert, dass eine mangelnde Durchblutung des Gehirns die Folge sein kann, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass dadurch auch die Gefahr einer Erblindung bestehe, so handelt es sich um "verharmlosende" Hinweise, die einen Schadenersatzanspruch begründen, wenn die nicht erwähnte Folge eintritt. (Hier verlor der Patient innerhalb von 4 Tagen nach der Bypass-Operation sein Augenlicht vollständig. Der Bundesgerichtshof hielt neben dem operierenden Arzt und dem Krankenhausträger auch den Arzt, der die Vorabinformationen veranlasst hatte, gegebenenfalls für schadenersatzpflichtig. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Bamberg, das die Aufklärung des Patienten als ausreichend angesehen hatte, muss nun die Einzelheiten klären.)

(Az.: VI ZR 251/08)



AZ 2011, Nr. 9, S. 6

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