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Was Wann Wo
PKA-Abschlussprüfung
Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/r) zur Abschlussprüfung schriftlich anzumelden.
Dabei sind folgende Unterlagen mit dem Berichtsheft einzureichen:
– Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),
– Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,
– Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,
– Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (nicht älter als ein Jahr), und
– falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung) – schriftliche Erklärung des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in), mit der die betrieblichen Leistungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt. (Anmerkung: auch die Berufsschule muss bescheinigen, dass die Prüfung vorgezogen werden darf.)
Das Berichtsheft (letzter Bericht: März 2011) und die schriftlichen Unterlangen müssen am 6. April 2011 in der Berufsschule abgegeben werden.
Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 9. Mai 2011 , Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614,
21033 Hamburg, statt.
Zur Prüfung sind mitzubringen
– Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi)
– Taschenrechner und
– Filzstifte
Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen übersandt.
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