Was Wann Wo

PKA-Abschlussprüfung

Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/r) zur Abschlussprüfung schriftlich anzumelden.

Dabei sind folgende Unterlagen mit dem Berichtsheft einzureichen:

– Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),

– Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,

– Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,

– Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (nicht älter als ein Jahr), und

– falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung) – schriftliche Erklärung des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in), mit der die betrieblichen Leistungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt. (Anmerkung: auch die Berufsschule muss bescheinigen, dass die Prüfung vorgezogen werden darf.)

Das Berichtsheft (letzter Bericht: März 2011) und die schriftlichen Unterlangen müssen am 6. April 2011 in der Berufsschule abgegeben werden.

Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 9. Mai 2011 , Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614,

21033 Hamburg, statt.

Zur Prüfung sind mitzubringen

– Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi)

– Taschenrechner und

– Filzstifte

Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen übersandt.



DAZ 2011, Nr. 10, S. 101

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.