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Klarere Regeln für medizinische Behandlung im Ausland
Die neuen Regeln klären, dass ein EU-Bürger die Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet bekommt, sofern er auf die betreffende Leistung auch im Heimatland Anspruch hat. Die zuständigen Stellen können jedoch fordern, dass der Patient für gewisse Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind, eine Vorabgenehmigung einholen muss. Die Europaabgeordneten haben jedoch erreicht, dass diese Vorabgenehmigung nur aufgrund einiger Gründe abgelehnt werden kann, beispielsweise aufgrund eines Risikos für den Patienten oder der Allgemeinheit.
Hinsichtlich der Arzneimittelversorgung gilt, dass eine Verschreibung aus einem anderen EU-Land im Wohnsitzstaat des Patienten anerkannt wird und umgekehrt. Damit soll sichergestellt werden, dass die in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte gesundheitliche Versorgung bei der Rückkehr des Patienten ins Heimatland ordnungsgemäß fortgesetzt wird. Der Patient hat Anspruch auf das verordnete Arzneimittel, sofern dieses Arzneimittel in dem Land, in dem er es kaufen möchte, für den Verkauf zugelassen und verfügbar ist. Verschreibungen müssten im Prinzip bereits jetzt EU-weit anerkannt werden. In der Praxis ist das aber nicht immer der Fall. Mit der neuen Richtlinie sollen Apotheker die notwendigen Instrumente erhalten, um ausländische Verschreibungen besser zu verstehen (beispielsweise zur besseren Identifizierung des verordneten Arzneimittels sowie der betreffenden Ärzte und Patienten) – hierfür will die Kommission nachmals gesondert Maßnahmen ergreifen.
Jeder Mitgliedstaat muss zudem eine oder mehrere sogenannte nationale Kontaktstellen einrichten. Diese sollen den Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, Informationen zur Verfügung stellen oder bei auftretenden Problemen helfen. Außerdem sollen europäische Referenznetzwerke, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen, aufgebaut werden, damit die Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten können.
Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, können von einer Behandlung im Ausland profitieren. Vorteile sind auch für Grenzbewohner zu erwarten, für die der Weg zum Krankenhaus im Nachbarland kürzer ist als der zur nächsten Klinik im eigenen Land. Für die deutschen Patienten ändert sich durch die Richtlinie allerdings nicht viel, da deutsche Krankenkassen in der Regel einen Aufenthalt im Ausland auch bisher schon erstattet haben. Der deutsche EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) sieht aber etwa durch die Schaffung der nationalen Kontaktstellen auch Vorteile für deutsche Patienten.
Große Chancen bietet die Richtlinie Liese zufolge auch deutschen Ärzten und Krankenhäusern: "Trotz aller Unkenrufe ist unser Gesundheitssystem im Vergleich mit anderen Ländern der EU noch recht gut, daher können wir hoffen, unsere Einrichtungen durch Patienten aus anderen europäischen Ländern besser auszulasten und dringend notwendige Operationen von Patienten auf der Warteliste zukünftig in Deutschland durchzuführen."
Der vom Europäischen Parlament angenommene Text ist das Ergebnis eines mit dem Rat erzielten Kompromisses. Der Rat muss diesem jetzt noch formal zustimmen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.
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