Recht

Mietminderung: "Zurück zur Natur" darf nicht mit Abzügen belegt werden

(bü). Haben es sich Vögel im mit Efeu bewachsenen Mietshaus gemütlich gemacht, so ist das für Mieter kein Grund, die Miete zu mindern. Dies insbesondere dann nicht, wenn der Bewuchs bereits beim Einzug der Mieter vorhanden war. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick stellte fest, dass Vögel zur Natur gehören wie Ameisen und Spinnen; ihr Gezwitscher und die Hinterlassenschaften müssten entschädigungslos hingenommen werden.

(AmG Berlin-Köpenick, 12 C 384/12)

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