Recht

Kündigung in der Probezeit

Einmal geraucht – nicht am ersten Tag vor die Tür setzen

(bü) | Ein Arbeitgeber hatte einer auf Probe eingestellten Mitarbeiterin schon am ersten Arbeitstag gekündigt, weil sie „nach Rauch gerochen“ hatte. (Sie hatte vor Arbeitsbeginn noch vor der Firmentür „eine gequalmt“). Das Arbeitsgericht Saarlouis belehrte ihn: Auch in der Probezeit dürften nicht bereits kleinste Vergehen zu einem Rausschmiss führen, da das – wie hier – gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstoße. Die gerade erst angefangene Bürokraft habe sich zwar zuvor damit einverstanden erklärt, dass „im Betrieb nicht geraucht“ werden dürfe. Aber zum einen habe sie das gar nicht getan, zum anderen hätte der Firmenchef nicht gleich mit einer Kanone auf einen Spatzen schießen dürfen ...

(ArG Saarlouis, 1 Ca 375/12)

 

Trotz Arbeitsunfall in der Probezeit gekündigt, wenn ...

(bü) | Ein Industriemechaniker, der in der Probezeit bei seinem Arbeitgeber einen Arbeitsunfall erlitten hat, kann im Rahmen der Probezeit trotz des Unfalls die Kündigung erhalten. Das gilt auch dann, wenn noch nicht endgültig geklärt ist, wer die Schuld an dem Unfall an einer Schneidemaschine trägt (bei dem der Mann sich vier Finger einer Hand abgeschnitten hatte). Stellt sich heraus, dass er sich bereits vor dem Unfall als „nicht teamfähig“ erwiesen und sich nicht verlässlich an Sicherheitsvorkehrungen gehalten hatte (es war bereits zweimal durch ihn zu unfallgefährlichen Situationen gekommen), so sei die Kündigung nicht sitten- oder treuwidrig.

(Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, auf dessen Tisch die Berufung des Mannes lag, machte ihm in der Verhandlung deutlich, dass seine Absicht, die Probezeitkündigung für rechtswidrig zu erklären, keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin zog er das Rechtsmittel zurück.)

(ArG Solingen, 2 Ca 198/12)

 

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