Pharmazeutisches Recht

Nutzenbewertungen von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 29. August 2013 (BAnz. AT 29.08.2013, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem 5. Kapitel § 16 der Verfahrensordnung“ vom 4. Juli 2013 abgedruckt:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2013 beschlossen, die Arzneimittel mit den Wirkstoffen Distrontiumsalz der Ranelicsäure, Duloxetin und Teriparatid von der mit Beschluss vom 18. April 2013 veranlassten Nutzenbewertung auszunehmen.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 4. Juli 2013

Gemeinsamer Bundesausschuss

gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende

Hecken“

__________

Weiterhin ist im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 29. August 2013 (BAnz. AT 29.08.2013, B3) eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem 5. Kapitel § 16 der Verfahrensordnung (VerfO)“ vom 15. August 2013 abgedruckt:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. August 2013 in Bezug auf die mit Beschluss vom 18. April 2013 veranlasste Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt Folgendes beschlossen:

1. Die Wirkstoffkombination Oxycodon-/Naloxonhydrochlorid wird in die in dem Beschluss vom 18. April 2013 ausgewiesene Bestandsmarktgruppe Nummer 1 (Indikationsgruppe „starke, chronische Schmerzen“) und damit in die für diese Bestandsmarktgruppe veranlasste Nutzenbewertung miteinbezogen. Damit wird für beide von der Bestandsmarktgruppe Nummer 1 erfassten Arzneimittel mit den Wirkstoffen Tapentadol einerseits und Oxycodon-/Naloxonhydrochlorid andererseits eine Nutzenbewertung veranlasst.

2. Die für die Bestandsmarktgruppe Nummer 1 (Indikationsgruppe „starke, chronische Schmerzen“) gemäß Beschluss vom 18. April 2013 festgelegten maßgeblichen Zeitpunkte für die Zustellung des Beschlusses gemäß § 16 Absatz 2 VerfO und die für die Dossiervorlage werden wie folgt geändert:

a) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Dossiervorlage ist sowohl für den Wirkstoff Tapentadol, als auch für die Wirkstoffkombination Oxycodon-/Naloxonhydrochlorid der 15. Februar 2014.

b) Das Datum der Zustellung des Beschlusses nach dem 5. Kapitel § 16 Absatz 2 VerfO wird auf den 15. November 2013 festgelegt.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. August 2013

Gemeinsamer Bundesausschuss

gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hecken“

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