- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 51/2013
- STIKO: Noch keine ...
Arzneimittel und Therapie
STIKO: Noch keine Empfehlung für Bexsero®
Seit Jahresbeginn ist erstmals ein Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) in Europa zugelassen: Bexsero® von Novartis. Doch erst seit dem 2. Dezember ist dieser auch in Deutschland verfügbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat nun geprüft, ob sie die neue Vakzine in ihre Impfempfehlungen aufnimmt. Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin (Nr. 49/2013) findet sich ihre Stellungnahme: Derzeit reichen die vorliegenden Studiendaten für eine abschließende Bewertung nicht aus. Bisher standen nur Impfstoffe gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W135 und Y zur Verfügung. Meningokokken-B-Erkrankungen, die der neue Impfstoff verhindern soll, sind in Deutschland sehr selten, verlaufen jedoch oftmals gravierend. Die STIKO verweist darauf, dass der Impfstoff Bexsero® im Gegensatz zu den Impfstoffen gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y nicht auf Polysacchariden beruht, sondern auf immunogenen Proteinen, welche mittels einer neuen Vakzine-Technologie definiert und hergestellt wurden. Vor diesem Hintergrund stelle die Risiko-Nutzen-Abwägung eine besondere Herausforderung dar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt reichen der STIKO aber die bisher vorliegenden Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz für eine abschließende Entscheidung noch nicht aus. Für eine abschließende Bewertung hinsichtlich einer möglichen Empfehlung als Routine- bzw. Indikationsimpfung fehlten noch wichtige Daten zur altersspezifischen Stammabdeckung des Impfstoffs, zur Persistenz der schützenden Antikörper und zur Sicherheit des Impfstoffs. Zur Entscheidung, welche Altersgruppen vorrangig geimpft werden sollten, fehlten ebenfalls verlässliche Erkenntnisse. Zugleich weist die STIKO darauf hin, dass auch ohne ihre abschließende Empfehlung eine Impfung gemäß Fachinformation für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung sinnvoll sein könne. Dies betreffe etwa enge Kontaktpersonen von Patienten mit einer invasiven Meningokokken-B-Infektion sowie gesundheitlich gefährdete Personen z.B. mit Asplenie oder Komplementdefekten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.