Gesundheitspolitik

Cannabis-Eigenanbau in Einzelfällen erlaubt

Gericht weist BfArM in die Schranken – Diskussion um Kostenübernahme entfacht

BERLIN (jz/lue) | Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen zu Hause selbst zu Therapiezwecken anbauen.

Das hat das Kölner Verwaltungsgericht vergangene Woche in mehreren Urteilen entschieden. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz auch weiterhin verboten, könne aber unter Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, erklärte der Vorsitzende Richter. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert sei, es keine Behandlungsalternative gebe und der Preis für Cannabis aus der Apotheke für ihn unerschwinglich sei. Alle fünf Kläger wollten in den einzelnen Verfahren gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken anbauen zu dürfen. Nach der mündlichen Verhandlung am 8. Juli wurden vergangene Woche die Entscheidungen des Gerichts verkündet: In drei der fünf Verfahren hat das Verwaltungsgericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden. In den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten, können aber die Kosten für den Erwerb des Cannabis aus der Apotheke nicht aufbringen. Zudem werden die Kosten auch nicht von ihren Kassen übernommen. Ihre Anträge auf Zulassung des Eigenanbaus hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

Nur Einzelfälle – aber mit großer Wirkung

Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen Erfolg. Der Richter betonte, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft hat.

Die aktuellen Urteile sind Einzelfall-Entscheidungen und ändern nichts daran, dass der Cannabis-Eigenanbau im Grundsatz verboten bleibt. Dennoch könnten sie als Präzedenzfall weitere Klagen nach sich ziehen. Das BfArM behält einen gewissen Ermessensspielraum bei der Frage der Absicherung, denn das Cannabis muss vor dem Zugriff Dritter gesichert werden. Inhaltlich will die Behörde sich zur Entscheidung nicht äußern. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erklärte eine Sprecherin – und dann entscheiden, ob dagegen vorgegangen werden sollte.

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) begrüßte „das klare Urteil“. Damit schrumpfe der Ermessensspielraum des BfArM, Anträge abzulehnen. Der Verband weist darauf hin, dass es bereits mehrere Entscheidungen gegeben habe, bei denen Gerichte ablehnende Entscheidungen des BfArM aufgehoben hätten, weil die Begründungen „unzureichend“ gewesen seien. Der Eigenanbau sei für Patienten, die auf Cannabis angewiesen seien, der kostengünstigste Weg – Cannabis aus der Apotheke sei mit 15 bis 25 Euro pro Gramm für viele „schlicht unbezahlbar“. Zudem stünden in deutschen Apotheken „nur vier Sorten Cannabis zur Auswahl“, eine größere Vielfalt würde vielen Menschen auf der Suche nach einer passenden Sorte für ihre Krankheit helfen“. Die Politik solle daher „endlich“ die Belange der Patienten ernst nehmen.

Die Meinungen dazu, wie politisch auf diese juristische Entscheidung reagiert werden sollte, gehen derweil auseinander. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach etwa fordert, den Krankenkassen die Kosten für Cannabis aus der Apotheke aufzuerlegen. Es gehe nur um eine kleine Gruppe, der alle anderen Medikamente und Therapien nicht helfen, erklärte er „Spiegel Online“. Die Abgabe in der Apotheke sei „eine sichere Lösung“, denn: „kontrollieren ließe sich nicht nur, wer wieviel Cannabis bekommt – auch die Qualität der Droge selbst wäre sichergestellt“. Und Lauterbach geht noch weiter: „Die Kassen könnten den Bedarf planen und ausschreiben – der beste Anbieter bekäme den Zuschlag.“ Beim Koalitionspartner sieht man die Entscheidung kritisch: „Wir haben es bereits erlaubt, dass aus Cannabis Medikamente hergestellt werden dürfen, die gibt es auch schon in Deutschland“, betonte der Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn. „Ob es klug ist, dass jetzt jeder die Medikamente, die er meint zu brauchen, auf seinem Balkon selbst produziert, wage ich zu bezweifeln. Wer soll das am Ende kontrollieren und auseinanderhalten?“

Der Opposition gehen die aktuellen Urteile nicht weit genug. Frank Tempel (Linke) bemängelt, das Kölner Gericht habe die Zugangshürden für den Eigenanbau so hoch angesetzt, dass sich für eine Vielzahl von Patienten nichts ändern werde. Von der Regierung fordert er, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entkriminalisierung von Patienten zu schaffen. Dem schließen sich die Grünen an: „Der Erwerb, Besitz und Anbau muss entkriminalisiert werden“, betont ihr Sprecher, Harald Terpe – zumindest zu medizinischen Zwecken. Er plädiert zudem dafür, die Kostenübernahme durch die GKV auszuweiten.

Das sagen die Kassen ...

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ändert sich am Grundsatz durch das Urteil nichts: „Cannabis bleibt eine Droge, die nicht verkehrsfähig ist“, erklärte eine Sprecherin. „Verkehrsfähig und verschreibungsfähig ist Cannabis nur in Fertigarzneimitteln, die unter den Vorgaben des Arzneimittelrechtes zugelassen sind.“ Auf die Frage, ob die Kassen künftig die Kosten für Cannabis übernehmen sollten, reagiert sie ausweichend: Sollte es zu konkreten Plänen des Gesetzgebers kommen, die eine Abgabe von Cannabis in der Apotheke zulasten der GKV ermöglichen, „würden wir uns selbstverständlich etwa im Rahmen eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens dazu äußern“.

Bei den einzelnen Kassen werden die Kosten für Cannabis zum Teil bereits heute übernommen. Die Barmer GEK etwa übernimmt diese in Einzelfällen. Ein Sprecher machte deutlich, dass es sich um wenige Patienten handle, die unter bestimmten Voraussetzungen und nach entsprechender Einzelfallprüfung Cannabis aus der Apotheke bezahlt bekämen. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien, finde eine Kostenübernahme statt.

Kiefer: Apothekenbezug garantiert Qualität

Die Bundesapothekerkammer (BAK) betont, der Bezug über Apotheken gewährleiste die Qualität von Cannabis. „Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden“, erklärte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. „Arzneimittel gehören in die Hände eines Apothekers.“ Cannabis müsse daher vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden. Im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit müssten an Cannabisblüten außerdem vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten. Soll heißen: Sie müssen entweder bei einem pharmazeutischen Unternehmer ein herkömmliches Zulassungsverfahren durchlaufen, oder die pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monografie definiert werden. „Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet.“ 

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