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Ketten für Griechenland
OECD: Apotheker ist nicht zwangsläufig ein guter Geschäftsmann
Die Öffnung des Apothekenmarktes hat zwar das griechische Parlament beschlossen – allerdings nur auf Druck der internationalen Geldgeber, die im kurz vor dem Staatsbankrott stehenden südeuropäischen Land Reformen sehen wollen. Ausgangspunkt der Reform des Apothekenmarktes in Griechenland ist ein knapp 400 Seiten langer Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom November 2013 zur Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Auf 20 Seiten befasst sich die OECD mit dem Apothekensektor und der Arzneimitteldistribution. Im März 2014 hat sich die Troika (Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds), die über neue Finanzspritzen für Athen entscheidet, diesen Bericht zu eigen gemacht und in einem Memorandum Griechenland empfohlen, weitere Reformen entsprechend der OECD-Empfehlungen umzusetzen. Dem sind die griechische Regierung und das griechische Parlament nun gefolgt.
Grundsätzliche Aussagen zum Apothekenmarkt
Im OECD-Bericht findet sich folgende Aussage zum Apothekensektor, die auch in Deutschland aufhorchen lassen sollte: Ein gut ausgebildeter Pharmazeut mag die am besten geeignete Person sein, um Arzneimittel abzugeben – aber nicht unbedingt, um ein Geschäft zu führen. Das Betreiben einer Apotheke durch Unternehmer und professionelle Manager werde die Effizienz und den Wettbewerb in diesem Markt steigern. Wer Apothekenketten verbiete, so die OECD, der verhindere auch Innovationen. (Die Passage im Original: „A well-trained pharmacist may be the best person to dispense drugs, but not necessarily to run a business. Allowing outside entrepreneurs and professional managers to own pharmacies would most likely improve their efficiency and management, thus increasing competition in this market. Therefore, restrictions on retail chains also restrict innovation.”) Diese Aussagen sind zwar auf Griechenland gemünzt, lassen sich in ihrer Grundsätzlichkeit jedoch auch auf andere Apothekenmärkte übertragen.
Ausführlich beschäftigt sich der OECD-Bericht mit den Rahmenbedingungen des griechischen Apothekenmarktes. Die OECD kritisiert darin vor allem die starren Öffnungszeiten und die enorme Apothekendichte im Land. Insbesondere die streng reglementierten Öffnungszeiten kollidierten mit den Interessen der Verbraucher vor dem Hintergrund einer steigenden Selbstmedikation und einer älter werdenden Bevölkerung, so die OECD.
Daher empfiehlt die OECD Griechenland, das Fremd- und Mehrbesitzverbot abzuschaffen. Die Sicherheit der Arzneimittelversorgung hänge nicht an der ausschließlichen Eigentümerschaft einer Apotheke durch einen Pharmazeuten. Apotheker sollten aber weiterhin die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überwachen. Dies könne auch ein angestellter Apotheker leisten.
Professionelle Kaufleute könnten hingegen mehr Wettbewerb in den Apothekenmarkt bringen, neue Angebote kreieren und pharmazeutische Randbereiche wie Kosmetik- oder Babyprodukte entwickeln. Abgeschafft werden sollten laut OECD auch andere Regeln, beispielsweise die Abstandsgebote zur nächsten Apotheke, sowie die Einschränkung der Öffnungszeiten. Im Kapitel zum OTC-Sektor empfiehlt der OECD-Report überdies die weitgehende Freigabe der OTC-Preise. Zudem sollten diese Produkte und Nahrungsergänzungsmittel auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Dies könne beispielsweise in Supermärkten in speziell mit Warnungen gekennzeichneten Bereichen erfolgen.
Die OECD-Empfehlung im Internet
Wer tiefer in die Materie einsteigen will: Den OECD-Report und das Memorandum der Troika finden Sie im Internet unter:
www.oecd.org/daf/competition/greece-competition-review-2013.htm
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