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DAZ aktuell
Regierung unternimmt nichts gegen Null-Retax
Rahmenvertragspartner bleiben auf sich gestellt
Zwei Apotheker hatten sich gegen Urteile des Bundessozialgerichts gewandt, nach denen der apothekerliche Vergütungsanspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig ausgeschlossen ist, falls Nicht-Rabattvertragsarzneimittel trotz des Bestehens eines solchen Vertrages und ohne Angabe von Gründen abgegeben werden. Mit ihren Verfassungsbeschwerden scheiterten sie Anfang Mai: Das Bundesverfassungsgericht nahm sie erst gar nicht zur Entscheidung an, da es keine Grundrechte verletzt sah (siehe DAZ 2014, Nr. 22, S. 17). Der Rechtsweg ist damit endgültig ausgeschöpft. Ein Grund für die Linksfraktion, bei der Bundesregierung nachzufragen, ob diese nun eingreifen möchte.
Will sie nicht. Widmann-Mauz verweist dafür auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts: Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen sei ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der die Einschränkung der Berufsfreiheit der Apotheker rechtfertige. „Die Bundesregierung sieht daher für den Fall der sog. Null-Retaxation jedenfalls bei Verstößen gegen § 129 Absatz 1 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch wegen fehlerhafter Abgabe eines nicht-rabattbegünstigten Arzneimittels derzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf.“ Sollen Null-Retaxationen ausgeschlossen werden, liegt es nun allein an den Rahmenvertragspartnern, eine entsprechende Regelung zu finden.
Linke: Apotheker wird zum Kostenverwalter
Kritik gibt es von den Linken: Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, hält es für „nicht hinnehmbar“, dass die Regierung nichts gegen Null-Retaxationen unternehmen will. Wenn Krankenkassen den Apothekern trotz erbrachter Leistung den Erstattungsbetrag bis auf null kürzten, sei dies „nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein falsches Signal, aus dem Heilberuf der Apotheker nur noch Kostenverwalter zu machen“. Ihrer Meinung nach gehören letztlich die „intransparenten Rabattverträge“ auf den Prüfstand – auch eine Null-Retaxation erfolge oft, weil Apotheker der Austauschpflicht von rabattierten Arzneimitteln nicht nachgekommen seien. Die Fraktion setzt sich daher für die Abschaffung dieses Mittels zur Preissenkung ein und fordert stattdessen, die jetzigen Festbetragsregelungen zu erweitern und transparenter zu gestalten.
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