Foto: A. F. Haase

Verblistern oder nicht verblistern…

… das ist die Frage, die sich vor allem diejenigen Apothekerinnen und Apotheker stellen, die in der Heimversorgung tätig sind. Die Antwort ist nicht einfach. Oder sie haben gar keine Wahl mehr, weil das Heim das Verblistern verlangt.
Peter Ditzel,
Herausgeber der DAZ

Es ist schon viel über Sinn und Unsinn des Verblisterns gestritten worden. Keine Frage: Verblistern kann in vielen und in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Wenn Patienten eine Vielzahl an Arzneimitteln zu unterschiedlichen Zeitpunkten einnehmen müssen, erleichtert die übersichtliche Zusammenstellung der Arzneimittel die Einnahme, die Adhärenz wird verbessert und damit das therapeutische Ergebnis. Eine Verblisterung kann auch die Arbeit des Pflegepersonals in den Heimen erleichtern – das aufwendige Stellen der Arzneimittel entfällt, ebenso vermindern sich die Risikofaktoren, die sich durch unzureichend ausgebildetes Heimpersonal einschleichen. Verblistern kann auch ein Einstieg ins Medikationsmanagement sein.

Gegner des Verblisterns wenden ein, das Pflegepersonal verliert den Überblick über die Medikation und den Bezug zu Arzneimitteln. Außerdem, da nur feste Darreichungsformen verblistert werden können, müssen beispielsweise Liquida, Salben und Cremes zusätzlich individuell gestellt werden. Ein weiterer Nachteil des Verblisterns: Kurzfristige Änderungen in der Medikation können meist nur aufwendig umgesetzt werden.

Doch letztlich läuft nach wie vor alles auf eine zentrale Frage hinaus: Wer bezahlt für die Neuverblisterung? Egal, ob die Verblisterung durch das Personal in der Apotheke selbst vorgenommen wird, mit einem von der Apotheke selbst angeschafften Blisterautomaten oder durch Blisterzentren, die im Auftrag der Apotheke tätig werden: Es entstehen Kosten für Personal, Räume, Maschinen, Dokumentation. Zu bedenken ist auch: Der Apotheker wird mit der Neuverblisterung von Arzneimitteln zum pharmazeutischen Unternehmer, Haftungsfragen sind zu kären. Also, bezahlen Krankenkassen oder Heime dafür? Eine Honorierung fürs Verblistern war bisher bei Krankenkassen so gut wie nicht durchzusetzen. Bei Heimen soll es vereinzelt Träger geben, die für diese Dienstleistung bezahlen, wenn auch nicht immer einen kostendeckenden Preis. Der Wettbewerb unter Apotheken um Heime hat allerdings meist dazu geführt, dass viele Apotheken diese Leistung als Marketinginstrument einsetzen, das Verblistern als kostenlose Serviceleistung anbieten. Ob sich die Kosten über die Anzahl der abgegebenen Arzneimittel und der zu versorgenden Patienten tragen?

In diesem DAZ-Schwerpunktheft haben wir zum Thema Verblistern eine betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt. Außerdem zeigt ein Beitrag, wohin die Reise beim Verblistern geht. Experten rechnen mit einer Zunahme der Zahl von Pflegebedürftigen und einer verstärkten Nachfrage nach einer Verblisterung der Medikation, auch vor dem Hintergrund eines Medikationsmanagements. Doch bevor man sich damit befasst: Gut, wenn man die rechtlichen Grundlagen kennt – Sie finden sie ebenfalls in diesem Heft.

Peter Ditzel

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