Gesundheitspolitik

Gibt es ein Recht auf Rx-Boni?

Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur Klärung angerufen - Interessen divergieren

BERLIN (jz) | Über die Frage, ob die deutsche Preisbindung für Rx-Arznei der Sicherstellung der Versorgungsqualität dient oder nicht, soll nun der EuGH entscheiden (siehe DAZ 13/2015). Bei der ABDA will man sich inhaltlich nicht dezidiert zum Gerichtsverfahren äußern. Anders die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV) und der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP): Sie setzen darauf, dass die EU-Richter ein Recht auf Rx-Boni aussprechen.

Weil die ABDA selbst nicht am Verfahren beteiligt ist, will man sich in der Pressestelle nicht näher zum Verfahren äußern. Allerdings, so Sprecher Rainer Kern, beobachte man die weitere Entwicklung durchaus engmaschig „und setzt sich auch in diesem Kontext für die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die Qualität der Arzneimittelversorgung ein“. Zudem hätten deutsche Gerichte die Preisbindung von Rx-Arzneimitteln bereits mehrfach bestätigt.

Die dPV indes zeigt sich kämpferisch: „Gemeinsam mit DocMorris wollen wir stellvertretend für alle chronisch Erkrankten in Deutschland das Recht auf Boni bis zur letzten Instanz durchfechten“, erklärt dPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff. Es gehe um die Verbesserung der Lebensumstände von Parkinson-Patienten. „Mit den Boni der Versandapotheke DocMorris konnten wir die Patienten bei den Krankheitskosten finanziell entlasten.“ Die Entscheidung aus Europa sei daher ein wichtiges Signal für alle chronisch Kranken in Deutschland.

Beim EAMSP sieht man die EuGH-Vorlage als Chance: Man habe zum Thema Rx-Boni immer eine Entscheidung vor dem EuGH angestrebt. „Daher freuen wir uns, dass der Stein durch diesen Fall nun wieder ins Rollen gebracht wird“, erklärte Verbandspräsident Olaf Heinrich. Dadurch gebe es für die Patienten „eine neue Chance auf ein verbraucher- und patientenfreundliches System“. |

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