Gesundheitspolitik

Pharma in der achten TTIP-Verhandlungsrunde

EU-Kommission veröffentlicht neuen Überblick mit bekannten Informationen

BERLIN (jz) | Am 6. Februar endete in Brüssel die achte Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“). Die Chefunterhändler haben sich zum Ziel gesetzt, die Verhandlungen noch in diesem Jahr abzuschließen. Weitere Extrarunden sollen daher im April und im Juli folgen. Über einzelne Bereiche soll nun in kleinen Gruppen intensiv gesprochen werden. In den jüngsten Verhandlungen ging es unter anderem um den Pharmasektor – veröffentlichte Unterlagen enthalten allerdings keine über die bereits bekannten hinausgehenden Einzelheiten.

In einer im Internet live übertragenen Pressekonferenz lobten die beiden Chefunterhändler der EU und der USA zum Abschluss der achten Runde die erzielten Fortschritte. Diese bezogen sich vor allem auf die Pläne, wie die Regulierungszusammenarbeit beider Seiten mit TTIP in Zukunft aussehen könnte. Insbesondere US-Vertreter Dan Mullaney forderte aber mehr Tempo: Es müssten konkrete Fortschritte erzielt werden, wenn der Neuanfang Wirklichkeit werden solle. Die neue EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker hatte versprochen, den Gesprächen neuen Schwung zu verleihen – schon seit Juli 2013 wird über das Freihandelsabkommen verhandelt. Mullaney und der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero betonten erneut, es würden keine Sicherheitsstandards auf der einen oder anderen Seite abgesenkt.

Zusammenarbeit bei Arzneimitteln intensivieren

Am 10. Februar veröffentlichte die EU-Kommission weitere Unterlagen – unter anderem einen „Überblick“. Er enthält ein Kapitel zu Arzneimitteln, dem allerdings keine weiteren Informationen als die bereits 2014 von der Kommission veröffentlichten zu entnehmen sind. Die Arzneimittel-Regulierungsbehörden arbeiteten bereits eng zusammen, heißt es ­darin. Man könne die Zusammenarbeit aber intensivieren, beispielsweise durch die Vermeidung von Doppelarbeit bei der ­Inspektion von Fertigungsstätten (GMP-Kontrolle), durch einen verstärkten Austausch bei der Arzneimittel-Bewertung, durch eine Harmonisierung der Zulassungsanforderungen für Biosimilars, durch eine Straffung der Zulassungssysteme für Generika sowie durch eine intensivere Zusammenarbeit bei der Erneuerung ­internationaler Leitlinien für ­Studien für Kinder-Arznei.

Zeit und Geld sparen und dadurch Sicherheit erhöhen

Der Vorteil: Arzneimittelhersteller, die sowohl in den EU- wie auch den US-Markt wollen, müssten nicht mehr von den Behörden beider Seiten auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden. Das verursache unnötige Kosten, so das Argument. Noch wichtiger sei allerdings, heißt es im „Überblick“, dass durch eine intensivere Zusammenarbeit die behörd­lichen Ressourcen geschont würden: Könnten sich EU- und US-­Behörden auf die gegenseitigen Inspektoren verlassen, würde das auch ihnen Zeit und Geld sparen – und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Menschen noch sicherer wären, dadurch dass die begrenzten behördlichen Ressourcen produktiver genutzt werden könnten.

Investitionsschutz liegt derzeit auf Eis

Das umstrittene Thema Investorenschutz blieb bei den Gesprächen in der achten Verhandlungsrunde ausgeklammert. Es liegt nach einer öffentlichen Befragung der EU vorerst auf Eis. Beim Investitionsschutz geht es um den Schutz ausländischer Investoren etwa vor Verstaatlichungen im Gastland. TTIP-Kritiker warnen vor speziellen Schiedsgerichten, weil über diese nationales Recht und nationale Politik ausgehebelt werden könnten. Unternehmen könnten politische Entscheidungen außerhalb des regulären ­Justizsystems anfechten, wenn sie fürchten, dass ihr Interesse eingeschränkt bzw. der Wert ihrer Investition geschmälert wird – etwa Pharmaunternehmen oder Betreiber von Apotheken­ketten. |

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