DAZ aktuell

Ärztliche oder pharmazeutische Aufgabe?

Kontroverse um die Rolle der Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans

STUTTGART (wes) | Am 27. Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) verabschiedet. Danach sollen Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines einheitlichen Medikationsplans in Papierform haben. Erstellt werden soll der Medikationsplan durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt. Er ist auch in der Pflicht, den Medikationsplan ständig zu aktualisieren. Aktualisierungen können auch von anderen Leistungserbringern wie Apothekern vorgenommen werden. Im Gesetzesentwurf ist festgehalten, dass Ärzte für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Über die Vergütung einer Aktualisierung des Medikationsplans anderer Leistungserbringer schweigt sich der Entwurf aus. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zwischenzeitlich klargestellt, dass eine solche durch Apotheker erbrachte Aktualisierung mit dem Beratungshonorar abgegolten sei.

In der Apothekerschaft hat der Entwurf für Verärgerung gesorgt: Die ABDA betonte, dass ein Medikationsplan alleine noch keine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bringe, die Kammer Niedersachsen kritisierte, dass die Apotheker im Gesetzentwurf fehlen (s. auch AZ 2015, Nr. 23, S. 1). Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, bezeichnete den Medikationsplan in der vorgesehenen Form als „Etikettenschwindel“. Bei einer Umfrage auf DAZ.online zeigten sich mehr als zwei Drittel der Teilnehmer enttäuscht darüber, dass das Know-how der Apotheker nicht genutzt werden soll.

Anders sieht die Einschätzung der Ärzteschaft aus. Die Bundesärztekammer äußerte sich zwar ebenfalls ablehnend zum E-Health-Gesetz in der jetzigen Fassung, der Medikationsplan wird in der Pressemitteilung jedoch nicht erwähnt. Die Ärzte problematisieren Datenschutzfragen in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte.

Die DAZ hat mit Prof. Dr. Daniel Grandt, bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) für die Arzneimitteltherapiesicherheit zuständig und an der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans beteiligt, und mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt über die Rolle der Apotheker bei der Verbesserung der AMTS und ihre Einschätzungen des E-Health-Gesetzes gesprochen. |

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