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- AZ 51-52/2016
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Recht
Aktuelles Urteil: Rundfunkbeitrag
Jede Filiale und jedes Firmenfahrzeug kosten extra
bü | Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung, dass Betriebe den Rundfunkbeitrag (auch) für jede Filiale und jedes Firmenfahrzeug zu bezahlen haben, nicht grundgesetzwidrig sei. Der „kommunikative Nutzen“ der von den Betrieben ihren Mitarbeitern angebotenen Sendungen der Rundfunkanstalten stehe im Vordergrund. Es sei belegt, dass fast flächendeckend Rundfunkgeräte an den entsprechenden Orten vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets.
(BVwG 6 C 49/15 u. a.)
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