Recht

Aktuelles Urteil: Rundfunkbeitrag

Jede Filiale und jedes Firmenfahrzeug kosten extra

| Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung, dass Betriebe den Rundfunkbeitrag (auch) für jede Filiale und jedes Firmenfahrzeug zu bezahlen haben, nicht grundgesetzwidrig sei. Der „kommunika­tive Nutzen“ der von den Betrieben ihren Mitarbeitern angebotenen Sendungen der Rundfunkanstalten stehe im Vordergrund. Es sei belegt, dass fast flächendeckend Rundfunkgeräte an den entsprechenden Orten vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets.

(BVwG 6 C 49/15 u. a.)

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