Interpharm 2016 – Wirtschafts-Interpharm

Die Apotheke (wieder) fit machen

Wirtschafts-Interpharm: erfolgreiche Apothekenführung, Honorierung und unsere Nachbarländer

cha/ks | Dem Motto der diesjährigen Wirtschafts-Interpharm „Die Apotheke (wieder) fit machen“ näherten sich vier Beiträge aus verschiedenen Richtungen: Die „Erfolgsstory“ einer geglückten Apothekenübernahme, eine Anleitung zum richtigen Umgang mit der BWA, ein Lösungsvorschlag zur Weiterentwicklung des Apothekenhonorars sowie ein Blick über die Grenzen, um zu sehen, was bei unseren niederländischen und österreichischen Nachbarn anders (und oft besser) läuft.

Als Katrin Scheunemann die Lichtenrader Apotheke in Berlin zum Kauf angeboten bekam, gehörte diese zu einem insolventen Filialverbund, in dem sie selbst als Filialleiterin schon einige Zeit tätig war. In einem kleinen Einkaufszentrum gelegen, charakterisiert Scheunemann ihre Apotheke als Zwischending zwischen einer echten Center-Apotheke und einer Kiez-Apotheke, d. h. es gibt sowohl Stamm- als auch Laufkunden.

Die Lichtenrader Apotheke profiliert sich als Mutter-Kind-Apotheke, wofür die Mitarbeiter speziell geschult und das Sortiment angepasst wurde. Scheunemann arbeitet mit Kitas zusammen: viele Mütter kommen schon in der Schwangerschaft, sodass frühzeitig die Kundenbindung aufgebaut wird. Für die Kinder gibt es Schaukeltiere und einen Maltisch, die Babys können im Beratungszimmer gestillt werden, breite Wege erleichtern die Durchfahrt mit dem Kinderwagen. Sinnvoll ergänzt wird das Konzept durch eine Phytothek, denn Mütter mögen pflanzliche Arzneimittel. Dabei präsentiert sich die Lichtenrader Apotheke beratungsintensiv, man hört zu, nimmt sich Zeit und dies wird von den Kunden auch honoriert.

Am allerwichtigsten für den Erfolg ist aber, so Scheunemann, ihr Team. Sie selbst ist zwar auch im HV, aber eher unter „ferner liefen“, daher müssen im Wesentlichen ihre Mitarbeiterinnen ihr Konzept umsetzen. Dabei handelt es sich um acht Frauen, die viel miteinander reden – ihr einziger männlicher Mitarbeiter ist dafür stumm, es handelt sich um einen Kommissionierautomaten namens „Hermann“.

Foto: DAZ/C. Hartlmaier

Katrin Scheunemann hat ihre Apotheke mit viel Engagement zum Erfolg geführt.

Führung kostet Zeit und Nerven, so Scheunemann, aber es sei wichtig, dass sich die Mitarbeiter wohlfühlten, denn man verbringe schließlich mehr Zeit miteinander als mit dem Ehepartner. Die Mitarbeiterinnen werden zwar alle nach Tarif bezahlt, bekommen aber hin und wieder, z. B. nach einer besonders arbeitsintensiven Zeit, Sonderausschüttungen. Aktuell hat Scheunemann eine gemeinsame Reise nach Barcelona in Aussicht gestellt, falls der Rohertrag um einen gewissen Wert steigt.

Ihr Einsatz hat sich offensichtlich gelohnt: Katrin Scheunemann zeigt sich als zufriedene und ambitionierte Chefin mit einem engagierten Team – und einem Umsatzanstieg von stolzen 40 Prozent!

Betriebswirtschaftliche Analyse als Kick

Neben der essenziellen Frage der Honorierung spielen für den Erfolg der Apotheke zahlreiche andere Faktoren eine Rolle. Im Gesundheitssystem ändern sich beständig die Rahmenbedingungen, zudem können sich diverse Kosten – etwa für Miete und Personal – erhöhen. Das kann der Grund sein, warum der Gewinn trotz konstanter Umsätze sinkt. Der Ökonom André Butterweck von der Essener Steuerberatungsgesellschaft RST Witte & Partner ist überzeugt: Zukunftsorientiert handelt, wer seine Apotheke vorausschauend immer wieder auf die neuen Bedingungen ausrichtet. Dabei hilft die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Bereits die unternehmensinterne Analyse ist eine recht komplexe Angelegenheit – denn wer mit Kennziffern arbeiten will, muss diese zunächst aufbereiten. Wie entwickeln sich über die Zeit die Umsätze, der Wareneinsatz, die Personalkosten etc.? Gibt es Besonderheiten, etwa Heim- oder Zytoversorgung oder Versandhandel, sollte man diese Bereiche separat ausweisen. Dann wird verglichen – und zwar mit wirklich vergleichbaren Apotheken, nur sie taugen für ein Benchmark. Ergeben sich hier Abweichungen, etwa eine ungünstigere Wareneinsatz-Personalkosten-Quote, ist eine detailliertere Analyse nötig. Etwa wie sich der Umsatz der einzelnen Bereiche – Rx, OTC, PKV, GKV – oder die Kundenzahl entwickelt. Auch ein Blick auf die Top-Kunden einer Apotheke kann Aufschluss geben. Überdacht werden sollten möglicherweise unrentable Ausgabenbereiche. Welche Dienstleistungen lohnen sich tatsächlich? Der Botendienst beispielsweise kostet die Apotheke laut Butterweck im Schnitt vier Euro pro Ausfahrt bzw. einen Euro pro Kilometer. Wer dies für eine Packung Paracetamol investiert, wird nicht weit kommen. Aber auch die patientenindividuelle Verblisterung sollte gut durchdacht sein.

Foto: DAZ/C. Hartlmaier

André Butterweck zeigte auf, wie betriebswirtschaftliche Kennzahlen zum Unternehmenserfolg beitragen können.

Einen besonderen Stellenwert können zudem unternehmensexterne Analysen haben. Sie befassen sich mit den externen Bedingungen. Markt-, Branchen- und Standortanalysen, so Butterweck sollten nicht als einmaliger Akt im Vorfeld eines Kaufs vorgenommen werden – sie lohnen sich auch später, wenn man seine Apotheke erfolgreich weiterentwickeln will.

Quo vadis Apothekenhonorar

Nach dem Ausflug in die gelebte Apothekenpraxis, widmete sich Dr. Thomas Müller-Bohn, Apotheker, Diplom-Kaufmann und DAZ-Redakteur, dem Apothekenhonorar. Die in Mainz ansässige Unternehmensberatung 2hm & Associates erhielt kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Zuschlag für ein Forschungsvorhaben: Sie soll ein allgemein anerkanntes theoretisches Konzept „zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ erstellen. Dazu gehört eine Datengrundlage sowie Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sollen abgeschätzt werden.

Foto: DAZ/C. Hartlmaier

Dr. Thomas Müller-Bohn fordert eine Weiterentwicklung des bestehenden Apothekenhonorars – keine komplette Neuregelung.

Für Müller-Bohn ist dieser Auftrag kaum nachvollziehbar. Das BMWi ist durch das Arzneimittelgesetz ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates den Festzuschlag „entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen“. Doch das Gutachten wolle offenbar eine „große“ Lösung mit Ermittlung der Datengrundlage, nicht nur für Fertig-, sondern auch für Rezepturarzneimittel – und möglicherweise auch mit Zuordnung der Kosten zu Leistungen. Allerdings ist dem Auftrag nicht zu entnehmen, dass ein komplett neues Honorierungskonzept gewollt ist. Das ist aus Sicht von Müller-Bohn auch nicht notwendig.

Festzuschlag honoriert ­Versorgungsauftrag

Er gibt zu bedenken: Der Festzuschlag ist eine Honorierung für die Erfüllung des Versorgungsauftrags – das heißt für alles, das nicht an anderer Stelle honoriert ist. Und dieser Versorgungsauftrag werde vom Heilberufler Apotheker für jeden einzelnen Patienten individuell definiert. „Das ist die pharmazeutische Verantwortung des Apothekers, die ihm keiner abnehmen kann“. Alles im Einzelnen aufschlüsseln wollen, sei daher ein falscher Ansatz.

Geht es um eine Weiterentwicklung, seien die Probleme bereits bekannt – und auch mögliche Lösungen erkennbar. „Eine umfangreiche Studie ist für den Erkenntnisgewinn nicht nötig, sondern allenfalls für die Umsetzung eines neuen politischen Auftrags“. Bestehe wirklich ein politischer Wille, könnten die Honorare der Apotheken schnell angepasst werden, ist Müller-Bohn überzeugt. Doch das ist eben der Knackpunkt: Welche Honorierung wird den Apotheken politisch zugestanden? Die jetzige Regierung will die Frage offenbar nicht mehr beantworten – und verschiebt die Beantwortung mit Hilfe des Gutachtens in die nächste Legislaturperiode.

Müller-Bohn hat jedenfalls schon einen Vorschlag zur Honorierung. Dazu müsse nur die 2013 vom Wirtschaftsministerium angewendete Methode etwas überarbeitet werden. Ausführlich dargelegt hat er diese Lösung bereits in DAZ 2015, Nr. 46, S. 26.

Felix austria mit ­Notfallparagraf

Die von DAZ-Chefredakteur Dr. ­Benjamin Wessinger geleitete Gesprächsrunde mit Mag. pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, und Gerben Klein Nulent, Vorsitzender der niederländischen Apotheker-Vereinigung KNMP, zeigte vor allem eines: Die Apotheker in den beiden Nachbarländern genießen eine höhere Wertschätzung als Heilberufler als ihre deutschen Kollegen.

Foto: DAZ/C. Hartlmaier

Mag. pharm. Max Wellan und Gerben Klein Nulent (v. l.) diskutierten mit Benjamin Wessinger über die Apothekensysteme in Österreich und den Niederlanden.

Die niederländischen Apotheken befassen sich fast ausschließlich mit Rx-Arzneimitteln, der OTC-Anteil liegt, so Klein Nulent, bei vier bis fünf Prozent. Neben der Belieferung mit Arzneimitteln konzentrieren sich die Apotheken auf die pharmazeutische Betreuung ihrer Patienten und bekommen diese auch honoriert. Nachdem es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 zu einem dramatischen Preisverfall bei Generika gekommen war, erhalten die Apotheken mit Unterstützung von Krankenkassen und Ministerium mehr und mehr andere Gebühren. So wird ein Medikationscheck für Patienten ab 75 Jahren und mit mindestens sieben Medikamenten mit 70 bis 100 Euro, je nach Verhandlungsergebnis mit der Krankenkasse, vergütet. Pro Apotheke fallen durchschnittlich 100 Checks pro Jahr an. Wird ein Medikament zum ersten Mal verordnet, erhält die Apotheke zusätzlich zum normalen Honorar, das bei sechs bis sieben Euro plus einem prozentualen Zuschlag liegt, nochmals sechs bis sieben Euro. Generell gehe, so Klein Nulent, die Richtung in den Niederlanden weg von der Packungshonorierung und hin zur Bezahlung für „Sorge und Pflege“.

Zum Weiterlesen:

Der Vorschlag von Thomas Müller-Bohn zu einer Weiterentwicklung des Apothekenhonorars findet sich in DAZ 2015, Nr. 46, S. 26: „Wie anpassen? Methoden zur Anpassung des Festzuschlags im Vergleich“

Eine Übersicht über den niederländischen und den österreichischen Apothekenmarkt gibt die DAZ 2016, Nr. 11, ab S. 22: „Zusammenhalt in einem deregulierten Markt. Das Apothekenwesen in den Niederlanden“ und „Alles reguliert im Alpenland. Das Apothekenwesen in Österreich“.

Die bezahlten Honorare sind nicht einheitlich, da seit 2012 die Apotheker individuell mit den Krankenkassen verhandeln müssen. Neben Ketten mit 100 bis 200 Apotheken gibt es, so Klein Nulent, vier bis fünf große Gruppen von Individualapotheken, denen vier große Krankenkassen gegenüberstehen.

Auch in Österreich wollen die Apotheker das Medikationsmanagement etablieren, Wellan sieht die dazugehörige Honorierung allerdings als Zehn-Jahres-Prozess. Berechnet werden sollen für eine erweiterte Medikationsanalyse 120 Euro, wobei dies wohl zunächst nur mit einigen Privatkrankenkassen gehen wird.

Keinerlei Probleme haben die österreichischen Apotheker mit Retaxationen: Entsprechende Fehler gelten als „behebbarer Mangel“, der nachträglich korrigiert wird. Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Apothekenwesen ist auch der „Notfallparagraf“, der Apotheker berechtigt, bei einem von ihm selbst definierten Notfall die kleinste Packung eines Rx-Medikaments abzugeben – und dies, ohne dass zwingend ein Rezept nachgereicht werden muss. Diesen Notfallparagraf gibt es seit 1972 und er wird sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung geschätzt.

Wellan zieht das Fazit, dass es in Österreich wegen des „bedarfsgeregelten Systems“ komplizierter sei, eine Apotheke aufzumachen als in Deutschland. Die tagtägliche Arbeit sei aber weniger kompliziert, da im Vordergrund die ordnungsgemäße Versorgung und nicht die Gängelung der Apotheker stehe. |


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