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Das EuGH-Urteil
Die Chancen sehen, nicht nur die Risiken
Nach dem EuGH-Urteil muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem Urteil vom Mittwoch zu einer Inländerdiskriminierung kommt. Warum sollten deutsche (Versand-)Apotheken etwas nicht dürfen, was Versender aus anderen europäischen Ländern dürfen? Wir denken und handeln europäisch und weniger national, die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts gelten nun auch für die Apothekerbranche.
Als professionell aufgestellte Arzneimittelversender sind unsere Mitglieder natürlich in der Lage, auf veränderte Marktanforderungen zu reagieren. Am Ende ist es doch so, dass diejenigen, die mit innovativen und kundenorientierten Konzepten erfolgreich sind, diesen Erfolg auch bei Veränderungen halten und ausbauen. Man sollte immer erst die Chancen einer Veränderung sehen und ihr nicht immer gleich mit einer Risikokultur begegnen. Sollte eine Versandapotheke, die Mitglied bei uns ist, Rx-Boni anbieten, abgemahnt und ggf. verklagt werden, steht der BVDVA beratend zur Seite.
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