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Gröhe will Versand verbieten – SPD nicht

BMG bereitet Rx-Versandverbot vor – Koalitionspartner SPD lehnt das ab

BERLIN (ks) | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lässt in seinem Haus eine gesetzliche ­Regelung für ein Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel vorbereiten. Zugleich will der Minister nun bei den Fraktionen für diesen Weg werben. Vor allem bei der SPD gilt es dabei noch dicke Bretter zu bohren.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge sich EU-ausländische Apotheken nicht an die Rx-Preisbindung halten müssen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland verschicken, hat die Politik aufgerüttelt. Alle wissen: Es muss etwas geschehen, sollen die Apotheken in Deutschland nicht das Nachsehen haben. Der Bundesgesundheitsminister hat sich erstaunlich schnell für einen Weg entschieden: Er will das Rx-Versandverbot. Auf einen genauen Zeitplan will sich sein Haus aber noch nicht festlegen. Ob eine Regelung noch im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) möglich ist, ließ eine Sprecherin offen. Erst einmal soll eine Regelung ausgearbeitet werden – dann gilt es die Große Koalition zu überzeugen.

Große Koalition gespalten

Die Union dürfte ihm dabei keine Probleme bereiten. Die beiden CDU-Gesundheitsexperten Michael Hennrich und Maria Michalk haben sich bereits für ein Rx-Versandverbot positioniert. Schwerer wird es Gröhe mit den Sozialdemokraten haben – sie haben den Versandhandel im Jahr 2004 schließlich eingeführt. Schon direkt nach dem Urteil hatten sich SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und seine für Apothekenfragen zuständige Frak­tionskollegin Sabine Dittmar dafür ausgesprochen, über ein neues Honorarmodell für Apotheker nachzudenken. Wie kann etwa die Beratung besser vergütet werden – auch in dem Fall, dass kein Arzneimittel verkauft wird?

Verbot ist falsche Konsequenz

Nachdem Gröhe konkreter wurde, meldete sich Lauterbach erneut zu Wort – und wurde noch deutlicher: „Den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, als Konsequenz aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von letzter Woche, ist falsch und dahingehende Forderungen sind abzulehnen. Gerade für chronisch kranke Menschen in strukturschwachen Gebieten mit wenigen Apotheken wäre es unzumutbar, ihnen diesen einfachen Weg der Arzneimittelversorgung abzuschneiden“. Er will lieber weiter darüber nachdenken, wie die Beratungsleistung in der stationären Apotheke besser vergütet werden kann. „Aber auch hier verbieten sich Schnellschüsse“, betonte Lauterbach.

Ähnlich äußerte sich Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD. Sie glaube nicht, dass das Rx-Versandhandelsverbot auf Dauer trage.

Sie ist zwar ebenfalls der Meinung, dass man nach dem EuGH-Urteil dafür sorgen muss, dass keine Versorgungslücken entstehen. Doch sie würde es bevorzugen, zunächst Alternativen zum Versandverbot zu prüfen. Der Ansatzpunkt ist auch für sie das Apothekenhonorar. Das sei sicherlich auch „keine einfache Lösung“, sagte Mattheis gegenüber der DAZ. Aber vorschnelle Lösungen sind aus ihrer Sicht ohnehin nicht die besten. Ein Hintertürchen hält sie allerdings offen: Wenn sich nach Prüfung verschiedener Alternativen am Ende herausstelle, dass das Rx-Versandverbot doch die beste Lösung ist, sei sie auch hierfür bereit, so Mattheis.

Wer sich am Ende durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Wenn Gröhe das Verbot tatsächlich im AMVSG unterbringen will, hat er nicht allzu viel Zeit, für seine Lösung zu werben. Voraussichtlich am 10. oder 11. November wird die erste Lesung des Gesetzentwurfs stattfinden. Ende November stünde ein erster Durchgang im Bundesrat an, für den 14. Dezember ist die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant. Spätestens dann müssten sich Gröhes Versandverbotspläne im Gesetzentwurf finden. |

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