Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/G. Fessy

Nach dem EuGH-Urteil

Wie geht es weiter?

Hintergründe und Analysen zum EuGH-Urteil zu grenzüberschreitenden Rx-Boni

ks/wes |  Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem zufolge es europarechtswidrig ist, die deutsche gesetz­liche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf EU-ausländische Versandapotheken zu erstrecken, hält die Apothekenwelt weiterhin in Atem.

Die ABDA steckt derzeit all ihre Energie in ihren „Plan B“: das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dazu hat sie eine Medienkampagne („Sichern!“) gestartet sowie beim Bundesgesundheitsminister und weiteren Politikern vorgesprochen (S. 21). Es zeigt sich: Die Forderung der Standesvertretung findet durchaus Unterstützung – nicht zuletzt durch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Doch es gibt auch Gegenwind. Und das nicht nur vonseiten der betroffenen Versandapotheken. Widerstand kommt unter anderem aus der SPD (S. 11) und von den Krankenkassen. Letztere wollen lieber selbst von den Boni profitieren, die die Apotheken jenseits der deutschen Grenze bislang nur ihren Kunden gewähren (S. 21). Überdies zeigt die überregionale Presse wenig Verständnis für ein solches Verbot des Rx-Versands – wenngleich die Lokalblätter durchaus ein Ohr für die Sorgen der Apotheken vor Ort haben. Doch nicht nur die ABDA hat Argumente gegen den Rx-Versand. Auch der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling ist überzeugt, dass ein Verbot rechtlich halten würde (S. 22). Seine Kölner Kollegin Dr. Sabine Wesser zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Einschränkung von Boni und Rabatten ausländischer Apotheken der geltende Rahmenvertrag bietet – schon jetzt, ohne auf das Rx-Versandverbot zu warten (S. 24). Nicht zuletzt werfen wir einen Blick über den Tellerrand: Wie werden eigentlich die Erstattungspreise für Arzneimitteln in anderen EU-Mitgliedstaaten gebildet? (S. 28). Und wo ist der Rx-Versand überhaupt erlaubt? |

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