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Versicherungen ohne Schwachstellen

Von Cyber-Risiken bis Rechtsschutz

Neben der bereits angesprochenen Inventarversicherung (siehe AZ 2017, Nr. 18, S. 5) und der Betriebshaftpflichtversicherung (siehe AZ 2017, Nr. 17, S. 5) sind je nach individuellem Bedarf auch weitere Versicherungen für die Apotheke ­empfehlenswert. Hier sind ­ins­besondere die Sparten Rechtschutz, Cyber-Risiken, Dienstreise-Kasko und Betriebs­unterbrechung zu ­nennen. Doch worauf sollten Apotheker bei diesen Versicherungen besonders achten?

Rechtsschutz
Bei der Auswahl eines Rechtsschutztarifs wird immer wieder ein Standard-Gewerbe-Tarif gewählt. Es sollte aber ein Apotheker-Spezialtarif für Heilberufe sein. Dieser erfasst die potenziellen Rechtsstreitigkeiten von Apothekern – insbesondere bei Einschluss von Vertragsrechtsschutz – deutlich besser.

Ein besonderer Fokus sollte auf dem Strafrechtsschutz liegen. Bei Apothekern besteht etwa im Bereich der Betäubungsmittel (§§ 29 – 30b BtMG), der (falschen) Abgabe von Medikamenten (Vorwurf der Körperverletzung) und der Abrechnung mit den Kassen (Betrugsvorwurf) ein realistisches Risiko strafrechtlicher Verfahren. Gerade bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bestehen große Qualitätsunterschiede unter den Rechtsschutzversicherern.

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Daten weg? Anhänge an E-Mails können den ganzen Betrieb lahmlegen. Auch dafür gibt es eine Versicherung.

Cyber-Risiken
Risiken aus der Nutzung von Informationstechnologien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zunehmend werden E-Mails mit kaum erkennbaren schadhaften Anhängen versendet oder Kundendaten gestohlen. Die Folge­kosten sind vielfältig. ­

Neben eventuellen Schadensersatzansprüchen von Dritten, die noch über die Haftpflichtversicherung gedeckt sein können, treten eigene Kosten auf. Zum Beispiel entstehen Kosten für Datenforensik, Wiederherstellung der Systeme und für das Krisenmanagement mit der Benachrichtigung der betroffenen Kunden samt dem Aufwand für die Wiederherstellung der Reputation.

Konventionelle Versicherungs­lösungen erfassen diese Risiken nicht in ihrer Gesamtheit. In solchen Fällen bedarf es einer eigens hierfür geschaffenen „Cyber-Deckung“.

Dienstreise-Kasko
Wer Mitarbeiter bittet oder anweist, mit ihren Fahrzeugen Arzneimittel auszuliefern, hat während dieser Zeit auch eine Für­sorgepflicht.

Ereignet sich auf so einer Fahrt ein Unfall mit einem Mitarbeiter-Fahrzeug, so ist der Apotheker grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Dieses Risiko kann mit einer Dienstreise-Kaskover­sicherung ­abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung für die beschriebenen Fahrzeuge, die dann während den Dienstfahrten gilt.

Ersatzapotheker-Kosten
Wenn der Apothekenleiter erkrankt, kann der Einsatz eines Ersatz-Apothekers notwendig werden. Dies verursacht zusätz­liche Kosten. Über die übliche Krankentagegeldabsicherung lässt sich jedoch maximal das eigene Nettoeinkommen zuzüglich Kranken- und Versorgungswerksbeiträgen ver­sichern.

Zudem wird das Krankentagegeld erst nach einer längeren Karenzzeit geleistet. Daher kann eine spezielle Betriebsausfallversicherung sinnvoll sein, welche die Ersatzapotheker-Kosten trägt.

Fazit: Spezialisierte Beratung empfehlenswert

Der Versicherungsschutz vieler Apotheken hinkt den sonst branchentypischen Qualitätsansprüchen hinterher. Teilweise existieren zudem teure Doppelabsicherungen, wenn etwa die einzelnen Versicherungsverträge bei unterschied­lichen Versicherern bestehen und die Policen nicht ­richtig aufeinander abgestimmt sind. Heute ist es möglich, (fast) alle Risiken in einer Police zu bündeln, was zumindest praktikabler ist.

Die Pharmazeuten sollten keine gewöhnlichen Gewerbe-Tarife wählen, sondern die zu ihren individuellen Bedürfnissen passenden Apothekertarife. Vielen Versicherungsberatern und Maklern fehlt das branchenspezifische Fachwissen, sodass häufig nur unzureichend beraten wird.

Der in dieser kurzen Serie dargestellte Überblick zeigt, dass die Materie kompliziert ist und diverse Fallstricke lauern. Es gibt nach wie vor keine Standardlösung, die alles optimal abdeckt, und dieser Artikel ersetzt nicht die individuelle Beratung eines auf Apotheken spezialisierten unabhängigen freien Versicherungsmaklers oder Ver­sicherungsberaters. Apotheken­inhaber sollten in diesen Fragen also nicht auf externe sachkundige Unterstützung ­verzichten, denn es ist extrem ­ärgerlich, wenn viele Jahre für eine Versicherung bezahlt wird, die dann im Schadensfall nicht einsteht. |

Jascha Arif, Rechtsanwalt, und Steffen Benecke, Versicherungs­makler, Hamburg

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