Gesundheitspolitik

Kommentar: Da staunt der Laie ...

Dr. Benjamin Wessinger

Der Arzneimittel-Automat in Hüffenhardt (der vorerst geöffnet bleibt – s. nebenstehenden Bericht) sei nur eine Spielart des Versandhandels mit Arzneimitteln, argumentiert DocMorris. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Denn normalerweise geht Versandhandel ungefähr so: Man bestellt z. B. von zu Hause aus bei einem Versandhändler die gewünschten Produkte, der packt diese in ein Päckchen, welches dann von einem Dienstleister an die gewünschte Adresse geliefert wird. Der Kunde muss sich dafür nicht zum Händler begeben – deswegen heißt dieses Modell auch „Fernabsatz“. In Hüffenhardt trifft nichts davon zu: Der Kunde muss zum Automaten gehen, wählt dort das gewünschte Produkt aus und erhält es sofort. Wie beim Zigarettenautomaten, bei dem auch niemand von Versand­handel sprechen würde.

Noch ein anderer Aspekt spricht dagegen, dass es sich bei diesem Konstrukt um Arzneimittel-Versand handelt. Die Arzneimittel befinden sich offenbar gar nicht im Besitz einer Apotheke, sondern eines (bisher unbekannten) Pharmagroßhändlers. Dieser unterhält nach DocMorris-Aussagen vor Gericht das Automaten-Lager und ist auch für seine Befüllung verantwortlich. Erst durch die Ausgabe einer konkreten Packung „über den digitalen Arm“ eines in Holland sitzenden Apothekers gehe das Arzneimittel in das Eigentum von DocMorris über. Sieht man den „Roboter“ in Hüffenhardt tatsächlich als verlängerten Arm der Apotheke in Holland, dann ist es doch erst recht kein Versandhandel, sondern eine Arzneimittelabgabe außerhalb einer zugelassenen Apotheke – und das ist in Deutschland unzweifelhaft verboten!

Dr. Benjamin Wessinger


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