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Gesundheitspolitik
Mindestlohn steigt
Ab 1. Januar 2019 gibt es 9,19 Euro pro Stunde
Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer. Er ist auch für Boten, Reinigungskräfte und Büroangestellte in Apotheken zu berücksichtigen. Er gilt nicht für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Ebenso wenig für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.
Die Apothekengewerkschaft Adexa hatte bereits im Sommer darauf hingewiesen, dass das Thema auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure im Notdienst relevant ist: Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr liegt ihre Vergütung bei 8,50 Euro pro Stunde und damit unter dem Mindestlohn. |
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