DAZ aktuell

Spahn bringt Versorgungs-Omnibus auf den Weg

Klarstellungen zu Impfstoffvereinbarungen und Großhandels-Fixzuschlag geplant

BERLIN (ks) | Mit dem Entwurf des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein drittes großes Projekt in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Im Kern geht es darum, dass Versicherte schneller Arzttermine bekommen und Ärzte mehr Sprechstunden anbieten. Doch dem Begriff „bessere Versorgung“ lässt sich einiges mehr unterordnen. Und so wird das Gesetz als „Omnibus“ einer Reihe von Nachjustierungen und Neuregelungen dienen.

Für die Apotheken von Relevanz ist unter anderem die ausdrückliche Fixierung des Festzuschlags des Großhandels auf 70 Cent pro Packung. Zwar hatte der Gesetzgeber diesen schon immer als Fixum verstanden, der – anders als der prozentuale Zuschlag – nicht rabattfähig ist. Infrage gestellt hat dies allerdings im vergangenen Jahr das „Skonti-Urteil“ des Bundesgerichtshofs. Die jetzt beabsichtigte Klarstellung ist die Antwort hierauf.

Zudem erfolgt im TSVG eine Nachjustierung bei der Impfstoffversorgung. In den entsprechenden Verträgen der Krankenkassen mit Apothekerverbänden ist demnach künftig sicherzustellen, dass die Kassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Impfstoffherstellers übernehmen müssen. „Dies ist zur Vermeidung von Unsicherheiten bei der Impfstoffversorgung und zeitweiligen Lieferproblemen von Impfstoffen erforderlich, da andernfalls nicht gewährleistet ist, dass Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen“, heißt es in der Begründung. Eine Festpreisvereinbarung für Grippeimpfstoffe, wie sie dieses Jahr im Nordosten der Republik getroffen wurde, wäre mit dieser Regelung nicht mehr möglich. Diese läuft nämlich darauf hinaus, dass nur ein Hersteller – Mylan – als Partner infrage kommt.

Weiterhin will Spahn für eine Versorgung mit Arzneimitteln zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) auf Kassenkosten sorgen. Bislang sind die Medikamente zu diesem Zwecke nur für Selbstzahler zu haben. Künftig sollen Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchungen und Erstattung der PrEP-Arzneimittel durch die Kassen haben. Das Ministerium rechnet hierdurch mit Mehrkosten in Höhe von etwa fünf Millionen Euro. Das Ministerium will die Wirkung dieser Maßnahme bis Ende 2020 evaluieren um Rückschlüsse auf die Wirksamkeit ziehen zu können. Man erhofft sich weniger Neuinfektionen.

Neuer Schub für die ärztliche Versorgung

Was die Kernregelungen des Gesetzentwurfs angeht, so sollen die schon bestehenden Terminservicestellen für die ambulante Versorgung und für Notfälle weiterentwickelt werden. Die bisherige einheitliche Notdienstnummer 116117 soll künftig rund um die Uhr Unterstützung bieten – sowohl beim Notdienst als auch für sonstige Termine. Zudem werden die Ärzte verpflichtet, die Zahl ihrer Sprechstunden zu erweitern und in bestimmten Bereichen offene Sprechstunden vorzusehen. Spahn verspricht dafür finanzielle Anreize, etwa wenn ein Arzt einen Patienten neu aufnimmt.

Um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern, will Spahn unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen bestärken, in unterversorgten Regionen selbst tätig zu werden. Schon jetzt können diese in Eigeninitiative und unter gewissen Voraussetzungen selbst Arztpraxen gründen. Künftig sollen sie verpflichtet sein, Versorgungsalternativen anzubieten – dabei können sie gerne „kreativ“ werden, findet Spahn. Denkbar sind für ihn etwa Patientenbusse, mobile Praxen oder digitale Sprechstunden.

Inkrafttreten soll das neue Gesetz voraussichtlich im April 2019. |

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