Wirtschaft

Honorar muss attraktiv sein

Gesundheitsexperten May und Bauer zur Vergütung der Grippeschutzimpfung in der Apotheke

Bekanntlich plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Apotheken-Stärkungsgesetz die Durchführung von Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu verankern. Doch wie kann dies praktisch aussehen, welche Honorierung ist angemessen? Die AZ hat dazu den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Uwe May und die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer M.A. befragt, die sich bereits in einer Studie im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ausführlich mit der Grippeschutzimpfung in Apotheken befasst haben (s. DAZ 2019, Nr. 3, S. 54).
Prof. Dr. rer. pol. Uwe May und ­Cosima Bauer M.A. erwarten hohe Einsparungen durch die Grippeimpfung in der Apotheke. Foto: May und Bauer GbR

AZ: Sie haben auf Basis Ihrer gesundheitsökonomischen Analysen gezeigt, dass es gut wäre, wenn Grippeimpfungen ohne vorherige Arztkonsultation direkt in der Offizin durchgeführt werden könnten. Warum sollten Apotheker diese Idee unterstützen und damit zusätzliche Arbeit und Verantwortung übernehmen?

Cosima Bauer: Aus meiner Sicht entspricht es dem Anspruch eines akademischen Heilberufs und gleichzeitig auch der Erwartung der Gesellschaft, dass die Apotheken neue anspruchsvolle Aufgaben übernehmen. Dies sind typischerweise persönliche Dienstleistungen, die auch mit einer hohen pharmazeutischen Verantwortung einhergehen. Impfungen in der Apotheke sind ein Beispiel dafür, wie Pharmazeuten ihre heilberufliche Kompetenz einbringen und sichtbar machen können. Dies ­gegenüber der Bevölkerung, aber auch Richtung Politik. Selbst­verständlich sollen sie für diese Zusatzarbeit auch entsprechend entlohnt werden.

AZ: Nach welchen Maßgaben und Kriterien sollten pharmazeutische Dienstleistungen und insbeson­dere Impfungen in der Apotheke honoriert werden?

Uwe May: Zunächst ist im Hinblick auf eine Honorierung selbstverständlich der zeitliche Aufwand und die hierzu erforderliche fachliche Qualifikation sowie eben auch Verantwortung in Rechnung zu stellen. Der zeitliche Aufwand, den eine Impfberatung zusammen mit dem eigentlichen Impfvorgang in Anspruch nimmt, ist leicht messbar. Dieser ist im Lichte der hohen Qualifikation, eben der eines akademischen Heilberufs, monetär zu bewerten. Schlussendlich haben diejenigen, die die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen haben, abzu­wägen, ob Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Letzteres, und dies zeigen unsere gesundheitsökonomischen Berechnungen, dürfte im Fall der Grippeimpfung außer Frage stehen.

AZ: Was bedeutet das konkret für die Größenordnung einer Honorierung von Grippeimpfungen durch Apotheken?

Uwe May: Wir sind bei unseren Modellrechnungen davon aus­gegangen, dass die Apotheken für jede durchgeführte Grippeimpfung mit 14 Euro honoriert werden. Mit diesem Betrag sind einerseits die entstehenden Zeit­kosten abzudecken und zum anderen ist darin auch eine Komponente für den Aufwand ent­halten, den regelmäßige Weiterbildungen als Voraussetzung für eine Impfberechtigung der ­betreffenden Apotheke verur­sachen. Die hohen Einsparungen auf gesellschaftlicher Ebene, die wir als Folge einer gesteigerten Impfquote berechnet haben, schließen eine Honorierung der Apotheke in der genannten Höhe ebenso ein wie die zusätzlich anfallenden Kosten für den Impfstoff selbst.

AZ: Wie sollen diese Honorare finanziert werden bzw. wer soll diese bezahlen?

Cosima Bauer: Ein gesundheitspolitisches Ziel der Bundesre­gierung besteht erklärtermaßen darin, die Impfquote in der deutschen Bevölkerung unter anderem beim Grippeschutz zu erhöhen. Der Vorschlag, dass Impfungen für die Bevölkerung mit einem sehr niederschwelligen Zugang in der Apotheke ermöglicht werden, dient dem Ziel, die Impfbereitschaft zu steigern und auch tatsächlich mehr Menschen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen. Eine finanzielle Hürde auf­zubauen, die die Menschen dann doch wieder abhalten könnte, sich impfen zu lassen, wäre kontra­produktiv. Aus diesem Grund sind Impfungen in der Arztpraxis zumindest für Risikogruppen kostenlos und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Apothekenimpfung ist diesbezüglich unbedingt mit einer Impfung in der Arztpraxis gleichzustellen. Idealerweise sollte im Sinne einer noch effektiveren Prävention sogar der Kreis der Personen, für die eine Impfung von der GKV erstattet wird, deutlich ausgeweitet werden. Diese Forderung gilt sowohl für Impfungen in der Arztpraxis wie auch in der Apotheke. |

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