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- AZ 36/2019
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Wirtschaft
565 Mio. Euro für die Ärzte
Punktwert steigt um 1,52 Prozent zum 1. Januar 2020
Konkret geht es bei den Verhandlungen um den sogenannten Orientierungspunktwert – ein Wert, mit dessen Hilfe die tatsächlichen Preise der einzelnen Leistungen im Leistungskatalog berechnet werden. Dieser Wert steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.
Neben der Erhöhung des Orientierungspunktwertes haben die Ärzte weitere extrabudgetäre Honorar-Verbesserungen mit den Kassen vereinbart. Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.
Anschubfinanzierung für Video-Sprechstunden
Interessant ist auch, dass die Ärzte eine weitere extrabudgetäre Vereinbarung für die Videosprechstunden erreicht haben. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr änderte der Deutsche Ärztetag die Musterberufsordnung der Mediziner – seitdem sind auch ausschließliche Fernbehandlungen möglich.
Um diese attraktiver zu machen, sollen die Ärzte nun Extrazahlungen für Video-Sprechstunden bekommen. GKV-Spitzenverband und KBV haben vereinbart, dass ab dem 1. Oktober 2019 Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre. |
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