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Gesundheitspolitik
Gesundheitsausschuss der Länder für Rx-Versandverbot
Ausschuss beschließt Empfehlungen für das Bundesratsplenum am 20. September
Die Beschlussempfehlung des Bundesratsausschusses vom 4. September zeigt: Mit den neuen honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, der Erhöhung des Zuschlags für den Nacht- und Notdienstfonds und den Impf-Modellprojekten haben die Länder keine Probleme. Gut finden sie auch, dass das Recht der Versicherten auf freie Apothekenwahl ausdrücklich auch im Sozialgesetzbuch V verankert werden und auf E-Rezepte erstreckt werden soll. Ganz im Sinne der ABDA empfiehlt der Ausschuss aber, zu prüfen, ob nicht auch ausdrücklich das „Makeln“ von Rezepten durch Dritte, unterbunden werden sollte. Nachbesserungswünsche hat er auch bei § 17 Apothekenbetriebsordnung, dem Botendienst ebenso wie bei den automatisierten Ausgabestationen. So will er etwa für Versandapotheken keine solchen Ausgabestationen, die nicht mit ihren Betriebsräumen verbunden sind zulassen. Die Ländervertreter greifen auch Themen auf, die bislang nicht diskutiert wurden, zum Beispiel Defekturen. Oder dass man eine Erhöhung des Großhandelshonorars diskutieren müsse. Vor allem aber sticht das klare Bekenntnis zum Rx-Versandverbot ins Auge. In der Begründung seiner Beschlussempfehlung führt der Ausschuss über zwei Seiten aus, dass die Gesundheit der Menschen ganz oben in der Werteordnung steht und die Organisation des Gesundheitswesens Sache der EU-Mitgliedstaaten ist. Sie könnten auch entscheiden, wie sie eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gewährleisten. Der Ausschuss erklärt auch, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für deren Erhaltung von besonderer Bedeutung sei. „Zudem ist die Arzneimittelpreisbindung eine tragende Säule des deutschen solidarischen Krankenversicherungssystems. Verschiedene sozialversicherungsrechtliche Steuerungsinstrumente fußen darauf.“
Dagegen halten die Ländervertreter die Verschiebung der Preisbindung ins Sozialrecht als „Maßnahmen gleicher Wirkung“ für weiterhin europarechtswidrig. „Zudem würde eine Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Arzneimittelversendern sowie zwischen GKV-Versicherten einerseits und Privatversicherten sowie Selbstzahlern andererseits gesetzlich festgeschrieben. Eine solche Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund wäre verfassungswidrig.“ Dem Rx-Versandverbot stehe hingegen weder europa- noch verfassungsrechtlich etwas entgegen. „Hierdurch ist auch weiterhin gewährleistet, dass das deutsche Gesundheitswesen strukturell intakt bleibt und Patientinnen und Patienten keinen gesundheitlichen Nachteilen durch einen unsachgemäßen Preiswettbewerb ausgesetzt werden“, heißt es weiter.
Wie geht es nun weiter?
Wie geht es nun weiter im Gesetzgebungsverfahren? Zunächst einmal müsste das Plenum am 20. September den Wünschen des Gesundheitsausschusses folgen. Selbst wenn es das tut, ist die Wirkung dieser Wünsche aus den Bundesländern allerdings begrenzt. Denn bei dem Apotheken-Stärkungsgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das Veto der Länder kann vom Bundestag überstimmt werden.
Zudem: Minister Spahn hat mehrfach klargestellt, dass er an dieser Stelle nicht dem Koalitionsvertrag folgen will, weil er das Verbot für „politisch unwägbar“ hält. |
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