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Länder fordern schärfere Konsequenzen
Bundesrat nimmt Stellung zum GSAV-Entwurf
Mit dem GSAV will Gesundheitsminister Jens Spahn insbesondere auf die Arzneimittel-Skandale der jüngeren Vergangenheit reagieren. Jetzt war der – zustimmungspflichtige – Gesetzentwurf erstmals Thema im Plenum des Bundesrates. Dabei zeigte sich: Die Länder würden für mehr Arzneimittelsicherheit noch weiter gehen. Wie erwartet kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme die im GSAV geplante Neureglung zur Importförderung. Der Regierungsentwurf sieht zwar die Abschaffung der bisherigen 15/15-Regel vor. An ihre Stelle soll allerdings eine nach Preis des Originalarzneimittels differenzierende Regelung treten. Die Länder sind hingegen der Ansicht, dass sich Importförderung und -quote überholt haben. Seit 2011 die frühe Nutzenbewertung eingeführt wurde, habe das zuvor einzige Sparinstrument im patentgeschützten Bereich „deutlich an Bedeutung verloren und stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotenzial dar“. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege – dieses Problem lasse der GSAV-Entwurf außer Betracht, monieren die Länder.
Weiterhin fordern die Länder die Bundesregierung auf, schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.
Außerdem fordert der Bundesrat, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen. Das soll die Import- und Vertriebswege transparent und nachvollziehbar machen und die Einschleusung gefälschter Arzneimittel (einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle) verhindern.
Nach dem ersten Durchgang in der Länderkammer steht als nächstes die erste Lesung im Bundestag an. |
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