Gesundheitspolitik

Bangen und Hoffen

Dr. Thomas Müller-Bohn

Das Bundesgesundheitsministerium erhält Vollmachten, die in normalen Zeiten unvorstellbar wären. Solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, darf es die Vorschriften für den Apothekenbetrieb, die Vergütung der Apotheken und praktisch alle Regeln der Arzneimittelversorgung ändern. Es darf sogar die Verteilung von Arzneimitteln durch den Bund organisieren und Umstellungen in Herstellungsbetrieben anordnen. Da wirkt die Aussetzung von Rabattverträgen wie eine Lappalie. Das sollte den Krankenkassen zeigen, wie lächerlich das Gezerre der vorigen Tage um die Einschränkung einzelner Details der Verträge angesichts der Krise erscheint. Doch der Umfang der Vollmachten für das Ministerium macht auch Sorgen. Mit welchen entsetzlichen Szenarien rechnet der Gesetzgeber, wenn er solche Möglichkeiten eröffnet? Was kommt auf uns alle zu? Zumindest ein unwohles Gefühl bereitet auch die Machtfülle für das Ministe­rium. Allerdings hat sich auch dort sicher niemand gewünscht, jemals eine solche Situation zu erleben. Gerade in diesen Tagen beweisen sehr viele Menschen, wie gut Gemeinsinn unabhängig von staatlichen Vorgaben funktioniert, wenn die Strategie überzeugt. Darum erscheint die Kontaktsperre derzeit sinnvoll, während eine Ausgangssperre neue Probleme schaffen würde. Darum ist auch zu hoffen, dass das Ministerium nicht neue Hürden aufbaut, sondern den vielen Aktiven den Rücken frei hält von kleinlichen Gängelungen. Das könnte neue positive Energie bringen. Hoffnung macht auch, dass das neue Gesetz mit möglichen Kontrollen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr bereits Wege zurück in die Normalität vorbereitet.

Dr. Thomas Müller-Bohn

 

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