Gesundheitspolitik

In Hessen gelten RKI-Empfehlungen

jb | Die Gesundheitsbehörden in Hessen betrachten Apotheken nun als Teil kritischer Infrastruktur, wenn es um die Frage geht, welche Quarantäne-Maßnahmen gelten.
Foto: LAK Hessen

Hessens Kammergeschäftführer Ulrich Laut

Lange Zeit war strittig, ob die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für medizinisches Personal zum Umgang mit Kontaktpersonen von COVID-19-In­fizierten auch auf Apotheken anwendbar sind oder nicht. Eine Frage, die im Zweifelsfall darüber entscheidet, ob bei einem infizierten Mitarbeiter eine Apotheke geschlossen werden muss oder nicht.

Das RKI hat hier mittlerweile nachgebessert, die Empfehlungen beziehen sich nun auf „Personal der kritischen Infrastruktur“ und zu dieser gehören auch Apotheken. Allerdings handelt es sich lediglich um Empfehlungen, an denen sich die Gesundheits­behörden der Länder orientieren können oder aber auch nicht, was das ganze stellenweise un­berechenbar macht.

Hessens Gesundheitsämter erhalten Weisung

In Hessen hat die dortige Apothekerkammer nun ihre Mitglieder per Rundschreiben darüber informiert, dass das Ministerium für Soziales und Integration auf dringende Bitte der Kammer hin entschieden hat, die Empfehlungen des RKI zum Management von Kontaktpersonen und Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel auch auf die Apotheken anzuwenden. Die Gesundheitsämter haben demnach die Weisung erhalten, diese Empfehlungen bei ihren Entscheidungen und Maßnahmen zu berücksich­tigen, sowie bei den betroffenen Einrichtungen und Institutionen auf die Einhaltung dieser Empfehlungen hinzuwirken.

Bei vorschneller Schließung: Kammergeschäftsführer hilft

Kammergeschäftsführer Ulrich Laut schreibt dazu: „Wir freuen uns, dass durch diese Entscheidung der Organisationsdruck und das Schließungsrisiko von Apotheken verringert und diese nun auch ausdrücklich als systemrelevant eingestuft wurden.“ Sollte ein Gesundheitsamt oder eine sonstige Stelle diese Einstufung anders vornehmen und die Apotheke vorschnell schließen, sollen Apotheker nicht zögern, sich unverzüglich mit einer kurzen Schilderung des Vorgangs an den Geschäftsführer persönlich zu wenden, heißt es weiter. Dies sei der schnellste und sicherste Weg, dass die Kammer Kontakt mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Ministerium aufnehmen kann. |

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