Gesundheitspolitik

Hauslieferungen in der Schweiz

cha | Anders als in Deutschland, ist in der Schweiz der OTC-Versand nur nach Vorlage einer ärzt­lichen Verordnung erlaubt. Schon seit Langem bemüht sich die Schweizer Zur Rose-Gruppe, das zu ändern, und nutzt jetzt die Corona-Pandemie, um ihren Forderungen erneut Nachdruck zu verleihen. Den Bemühungen der Versender begegnen Apotheken und Drogerien nun nach einer Mitteilung des Schweizer Apothekerverbands Pharma Suisse mit dem von der Kantonsapothekervereinigung KAV genehmigten Konzept des „erweiterten Hauslieferdiensts“. Zentraler Punkt ist, dass nun auch Menschen beliefert werden dürfen, die nicht zur Stammkundschaft gehören. Auf der Website www.rezeptfreie-medikamente.ch werden alle Apotheken und Drogerien aufgeführt, die die Dienstleistung des „erweiterten Hauslieferdiensts“ anbieten. Der Kunde ruft dann in der Apotheke oder Drogerie an und wird beraten, wobei diese Beratung dokumentiert wird. Anschließend erfolgt die Lieferung; die Kosten dafür legt die jeweilige Apotheke bzw. Drogerie selbst fest. |

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