Gesundheitspolitik

Länder sollen VOASG passieren lassen

cm/ks | Am 27. November steht das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz nochmals auf der Tagesordnung des Bundesrats. Merklicher Widerstand ist nicht zu erwarten.

Vergangene Woche hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats die Weichen für die nächste Station des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in der Länderkammer gestellt: Wie eine Sprecherin des Bundesrats auf Anfrage der AZ erklärte, empfiehlt der Ausschuss den Ländern, das Gesetz in der Plenumssitzung am 27. November kommentarlos passieren zu lassen. Sie sollen davon absehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das VOASG ist zwar ein Einspruchsgesetz und damit nicht zustimmungspflichtig. Dennoch hatten Verfechter des Versandhandelsverbots mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln noch eine gewisse Hoffnung, dass die Länder – die sich bei ihrer ersten Beratung des VOASG im September 2019 mehrheitlich und deutlich für das Rx-Versandverbot ausgesprochen hatten – nicht so schnell aufgeben.

Inkrafttreten im Laufe des Dezembers

Doch nun wird wohl einfach nichts geschehen: Sollte nicht aus den Reihen der Bundesländer ein anderslautender Antrag gestellt werden, passiert die Apothekenreform den Bundesrat Ende November ohne Widerstand. Dann ist der Bundespräsident am Zug, das Gesetz zu ratifizieren, bevor es letztlich im Bundesgesetzblatt verkündet und einen Tag später in Kraft treten wird. Das wird voraussichtlich im Laufe des Dezembers sein, wobei die gesetzliche Verstetigung zur Vergütung des Botendienstes erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt – damit ist ein fließender Übergang von der jetzt noch geltenden Botendienst-Regelung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs­verordnung gewährleistet.

Was von den Länder­vorschlägen bleibt

Eine Änderung, die die Länderkammer neben dem Rx-Versandverbot im vergangenen Jahr angeregt hatte, haben die Regierungsfraktionen bereits aufgegriffen. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, mit Blick auf die Einführung des E-Rezepts das Makelverbot auch auf Drittanbieter auszuweiten – das ist mittlerweile im Patientendaten-Schutz­gesetz geschehen.

Eine weitere vom Bundesrat gewünschte Regelung, dass Apo­theken künftig andere Apotheken damit beauftragen dürfen, Paren­teralia herzustellen, haben Union und SPD zunächst zwar eingefügt, kurzfristig jedoch wieder fallenlassen. Warum? Weil es am Ende keine Nachweise gegeben habe, dass ein strukturelles Versorgungsproblem bestehe, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar Ende Oktober bei der abschließenden Lesung im Bundestag. Bislang ist die Abgabe auf Anforderung einer anderen Apotheke nur bei Zytostatika-Zubereitungen möglich.

Auch das Anliegen der Länder, die Klausel aus der Reform zu streichen, wonach Versandapotheken unter gewissen Bedingungen automatisierte Abgabeautomaten betreiben dürfen, versandete.

Das lange Ringen um die Apothekenreform hat damit ein abseh­bares Ende. Dann wird allerdings der zweite Akt eingeläutet werden: Noch zu klären ist, ob die neuen sozialrechtlichen Regelungen zur Preisbindung für EU-Versender vor Gericht bestand haben werden. |

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