Gesundheitspolitik

ABDA wünscht Klarstellung

cha | Die Zulassung eines ersten Impfstoffs gegen COVID-19 dürfte noch im Dezember erfolgen. Da die zur Verfügung stehenden Impfdosen nicht für alle Interessenten ausreichen werden, soll in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ u. a. geregelt werden, welche Personengruppen zunächst bevorzugt geimpft werden. Die ABDA hat nun ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Darin fordert sie, bezüglich der zu impfenden Personengruppen „eine möglichst einheitliche und widerspruchsfreie Regelung zu schaffen“. Dabei begrüßt die ABDA, „dass Apotheken in § 4 Abs. 2 Nr. 21 ausdrücklich als Bestandteil der zentralen Daseinsvorsorge anerkannt werden und das in ihnen tätige Personal einen entsprechenden Anspruch auf Impfung hat“. Bedenken meldet sie jedoch bezüglich der Formulierung in Abs. 1 an: „Wenn von Einrichtungen nach Absatz 2 Personen festgestellt werden …“, sei aus ihrer Sicht so zu verstehen, dass der jeweilige Apothekenleiter für sein Personal eine entsprechende Bescheinigung ausstellen soll. „Insoweit regen wir an, das anzuwendende Verfahren klarer zu beschreiben“, heißt es weiter. |

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