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Notfall-Kinderzuschlag

Erleichterter Zugang wegen Corona

Während der Corona-Pandemie können Eltern mit niedrigem Einkommen – beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit – leichter einen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Dieser Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro pro Kind und Monat. Der Anspruch ist außerdem mit dem Zugang zu weiteren Leistungen und der Befreiung von Kita-Gebühren verbunden.

Vorweg: Nicht gemeint ist hier der einmalige Corona-Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für alle Familien, die Kindergeld beziehen, der im September und Oktober ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag richtet sich vielmehr an Eltern, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt für die gesamte Familie reicht, sei es durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Niedriglohn oder andere Gründe.

Allerdings gibt es auch eine Untergrenze beim Einkommen, unterhalb derer dann der Anspruch auf Hartz IV greifen würde: Sie beträgt 600 Euro brutto für Alleinerziehende und 900 Euro brutto für Paare (Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht berücksichtigt). Neben der Einkommenshöhe spielen für den Anspruch auf KiZ bzw. Notfall-KiZ auch die Zahl der Personen im Haushalt, das Alter der Kinder und die Miet­kosten eine Rolle.

Weitere Ansprüche bei KiZ-Bezug

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen, kostenlose Schülerbeförderung, Übernahme der Kosten von Klassenfahrten oder Kitaausflügen, eine Lernförderung auch ohne Versetzungsgefährdung sowie 150 Euro pro Schuljahr für Schul­materialien. Außerdem ist der Kita-Besuch auf Antrag kostenfrei. Weiterhin besteht Anspruch auf Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben von monatlich 15 Euro.

Was hat sich verbessert?

Bereits zum Jahresbeginn 2020 wurden diverse Verbesserungen beim Kinderzuschlag eingeführt. Seit 1. April bis (vorerst) zum 30. September 2020 gelten folgende zusätzliche Erleichterungen:

  • Eltern müssen nur noch ihr Einkommen für den Monat vor der Antragstellung nachweisen. Wenn sie ihren Antrag im Juli stellen, müssen sie nur noch das Einkommen für Juni 2020 nachweisen. Als Eltern-Einkommen zählt insbesondere der Verdienst aus einer versicherungspflichtigen oder selbstständigen Beschäftigung. Außerdem angerechnet werden u. a. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und BAföG.
  • Erhalten Eltern bereits den Höchst­betrag von 185 Euro pro Kind und endet der Bewilligungszeitraum bis zum 30. September, wird der KiZ-Bezug automatisch um sechs Monate verlängert.
  • Beziehen sie aktuell Kinderzuschlag und erhalten weniger als 185 Euro pro Kind, können sie ihren KiZ-Anspruch überprüfen lassen.
  • Vermögen wird beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Voraussetzung ist weiterhin, dass ihr Kind in ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer ein­getragenen Lebenspartnerschaft lebt. Außerdem müssen Eltern Kindergeld für ihr Kind erhalten.

KiZ-Lotse

Mit einer interaktiven Video-Anwendung, dem KiZ-Lotsen, lässt sich der Anspruch auf KiZ grundsätzlich ermitteln, jedoch nicht die voraussichtliche Höhe. Auf der Seite der Arbeitsagentur kann online ein Antrag gestellt werden, allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. |

Literatur

Bundesagentur für Arbeit. Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“, www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Bundesagentur für Arbeit. Der KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln, www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Fragen und Antworten zum Notfall-Kinderzuschlag, www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/faq-notfall-kiz/fragen-und-antworten-zum-notfall-kinderzuschlag/154190

sjo

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