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- DAZ 28/2020
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Die Seite 3
Zwischen Tag und Traum
Langsam scheint der Corona-Albtraum zu enden, und noch halb benommen erkennen wir, dass sich auch unsere Apothekerwelt jenseits von COVID-19 weiterdreht. Zwischen Tag und Traum erscheint die wundersame Meldung: „KBV stimmt ABDA zu: Erstellung von Medikationsplänen in Apotheken und interprofessionelles Medikationsmanagement ist Gebot der Stunde!“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wolle die Lehren aus der leider viel zu zögerlichen Ausstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans durch die Ärzteschaft ziehen. Viel zu viele Patienten müssten sich immer noch einer unvollständigen und unübersichtlichen Zettelwirtschaft bedienen, wenn man sie nach ihrer Medikation fragt. Zudem habe die zunehmende Verbreitung von digitalen Interaktionschecks in erschreckender Weise den Verdacht aufkeimen lassen, dass manch eine inadäquate Medikation oder Verschreibungskaskade dem ein oder anderen Patienten sehr zu schaffen machen könnte. Konfrontiert mit entsprechenden Verdachtsfällen wünscht sich die Ärzteschaft jetzt pharmazeutische Unterstützung, um aus diesem Dilemma herauszukommen. Dabei sei es unerlässlich, dass der Medikationsplan mit Sorgfalt durch die Apotheken auf dem aktuellen Stand gehalten wird, gefolgt von einem ersten Medikationscheck, ebenfalls durchgeführt in den Apotheken. Bei jedem Verdacht einer problematischen Arzneimittelverordnung wollen sich die Ärzte mit der Apothekerin, dem Apotheker ihres Vertrauens austauschen und gemeinsam Alternativen und Strategien für eine Therapieumstellung erarbeiten. So abenteuerliche Verordnungen wie Risperidon, Citalopram und Venlafaxin kombiniert mit Novodigal, Verapamil und Apixaban sollten erst gar nicht den Weg zum Patienten finden. Interprofessionelles Medikationsmanagement sei zwingend erforderlich, selbstverständlich adäquat honoriert!
Wir reiben uns verwundert die Augen, schauen noch einmal genauer hin und lesen: „KBV stimmt ABDA zu: Impfen ist Ärztesache!“
Die KBV unterstreicht die Aussage von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zur Rollenverteilung von Ärzten und Apothekern beim Impfen. Dieser habe die Zuständigkeit der Vertragsärzte beim Thema Impfen in einer Pressekonferenz herausgestellt. Nur bei „übergeordneten Gründen“ wie der Notwendigkeit von Massenimpfungen bei einer Durchimpfung der Bevölkerung gegen Grippe oder COVID-19 seien Apotheker bereit zu helfen, so die Botschaft des ABDA-Präsidenten (s. S. 16). Die KBV hat diesen Ball dankend aufgenommen und möchte nun eine gemeinsame Linie bei diesem Thema finden. Immerhin ein erster Schritt – und vielleicht ein interprofessionelles Aufeinanderzugehen, das unseren Tagtraum auch noch Wirklichkeit werden lassen könnte.
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