Gesundheitspolitik

Es bleibt bei 1 Euro mehr

Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft

ks | Die Änderungswünsche der ABDA blieben ungehört: Die Apotheken bekommen 1 Euro mehr pro Vial für die Abgabe der COVID-19-Impfstoffe, und das rückwirkend ab dem 12. Juli. Das sieht die am vergangenen Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlichte Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vor

Nun steht es fest: Die Apotheken bekommen seit vergangener Woche zwar mehr Geld für die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen an Arztpraxen und Betriebsärzte – allerdings bei Weitem nicht so viel, wie die ABDA es für dem Aufwand angemessen hält. Statt 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gibt es nun 7,58 Euro netto je Vial. Das gilt auch für die Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats an Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste der Betriebsärzte. Von der 101. bis 150. Durchstechflasche sind es dann 4,95 Euro statt 4,28 Euro netto und ab dem 151. Vial gibt es 2,52 Euro statt 2,19 Euro netto.

Das Bundesgesundheitsministe­rium ließ sich offenkundig nicht von den Argumenten der ABDA überzeugen. Die Standesvertretung der Apotheker hatte darauf hingewiesen, dass die sich beständig ändernden Vorgaben bei der Impfstoffbelieferung einen erheblichen Kommunikations- und Abstimmungsbedarf mit Ärzten und Großhändlern erfordern. Daher sei eine deutliche Erhöhung der Vergütung nötig – am besten 18,08 Euro zuzüglich Umsatz­steuer je Vial. Zudem forderte die ABDA eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Juli. Doch es bleibt beim Stichtag 12. Juli und beim einen Euro mehr.

Auch die Option auf eine Erhöhung wurde gestrichen

Auch bei der Vergütungsanpassung für den pharmazeutischen Großhandel hat sich nichts mehr bewegt. Sie bekommen nun etwas länger mehr Geld für die Belieferung der Apotheken. Die eigentlich für den 1. Juli geplante Kürzung von 8,60 Euro zuzüglich Umsatzsteuer auf 7,45 Euro netto wird auf den 19. Juli verschoben. Das müssen auch Apotheken beachten, weil sie ihre eigene und die Vergütung des Großhandels gemeinsam abrechnen.

Gestrichen ist mit der Änderungsverordnung nun auch die ausdrückliche Option auf eine weitere Vergütungsanpassung bei Apotheken und Großhandel. |

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