Wirtschaft

ABDA-Datenpanel verlängert

Bislang nur 2,0 Prozent der Apotheken beteiligt / Teilnahme bis 15. Dezember möglich

tmb | Ursprünglich sollte der diesjährige Befragungszeitraum für das Datenpanel der ABDA am 10. November enden, doch nun wird er bis zum 15. Dezember verlängert. Denn gemäß einem Schreiben der ABDA an ihre Mitgliedsorganisationen haben sich bisher nur 2,0 Prozent der Apotheken beteiligt.

Die ABDA möchte für ihre Arbeit mit Politikern und Marktpartnern auf solide und aktuelle Daten aus den Apotheken zurückgreifen. Dafür erhebt sie seit 2018 jährlich betriebswirtschaftliche Kennzahlen und andere Leistungsdaten aus den Apotheken. Die diesjährige Fragerunde für dieses ABDA-Datenpanel war bis zum 10. November geplant und wird nun bis zum 15. Dezember 2021 verlängert. Die ABDA hat ihre Mitgliedsorganisationen darüber informiert, dass die bundesweite Beteiligungsquote derzeit bei nur 2,0 Prozent liege. Das sei deutlich geringer als notwendig. Mit der Verlängerung solle die Teilnehmerzahl gesteigert werden. Interessierte Apothekeninhaber und Filialleiter können sich unter www.abda-datenpanel.de zur Teilnahme anmelden.

Neue Fragen zu Pandemie, Dienstleistungen, Cannabis

Der Fragebogen enthält allgemeine Fragen zur Apotheke, beispielsweise zur Zahl der Kunden, der Beschäftigen und der geleisteten Notdienste sowie zur Lage der Apotheke. Wie in früheren Jahren wird genauer nach den Botendiensten gefragt. Einen wesentlichen Teil bilden wieder die zentralen betriebswirtschaftlichen Daten wie Umsatz, Rohertrag und Kosten, differenziert nach Kosten­arten. Auch Lieferengpässe sind ein Thema. Dabei geht es um die Häufigkeit und den Personalaufwand zum Management der Lieferengpässe. Hinzu kommen in jedem Jahr Fragen zu aktuellen Themen. Sie betreffen diesmal die Kosten für Corona-Maßnahmen im bisherigen Jahr 2021 und ganz besonders die angebotenen Dienstleistungen und sonstigen Spezialisierungen der Apotheke. Offenbar soll hier das Angebot vor der Einführung der neuen honorierten Dienstleistungen erhoben werden. Außerdem wird gefragt, ob die Apotheke Patienten mit medizinischen Cannabisblüten versorgt (zu den Fragen im Detail siehe DAZ 2021, Nr. 44, S. 18 ff.).

Über die Antworten aus den früheren Jahren hat die ABDA bisher nur spärlich und auszugsweise berichtet. Offenbar ist die Teil­nehmerzahl ein grundlegendes Problem des ABDA-Datenpanels. Wenn nur eine einstellige Prozentzahl von Apotheken teilnimmt, sind Antworten zu kleineren Gruppen kaum aussagekräftig. Doch auch für Fragen zu allen Apotheken erscheint eine breite Datenbasis wünschenswert, zumal die Daten als Argumentationsgrundlage für die Anpassung der Apothekenhonorierung wichtig sein können.

45 Euro Entschädigung und Individualbericht

Die ABDA betont nun in einem Informationsschreiben, dass jeder Apothekeninhaber oder -leiter einer öffentlichen Apotheke mitmachen kann. Eine Teilnahme in den Vorjahren sei nicht erforderlich. „Erstteilnehmer sind herzlich willkommen“, heißt es von der ABDA. Als Entschädigung für den Aufwand erhalten Teilnehmer 45 Euro und einen Individualbericht, der die Kennzahlen der teilnehmenden Apotheke denen vergleichbarer Apotheken gegenüberstellt.

Nach Angaben der ABDA können Nutzer der Warenwirtschafts­systeme von Pharmatechnik (IXOS-System) und Lauer CGM in diesem Jahr erstmals eine neue automatische Datenabfrage nutzen, die speziell für diesen Zweck entwickelt worden sei. Nutzer anderer Warenwirtschaftssysteme müssten dagegen Daten aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung von Hand eingeben. |

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