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Gesundheitspolitik
Kommentar: Ganz weit unten
Ist es nur Prokrastination oder grenzt es schon an Provokation, was Gesundheitsminister Spahn aktuell im Schilde führt? Statt sich damit zu beschäftigen, ausreichend Impfstoff für jeden impfwilligen Bundesbürger heranzuschaffen, kümmert sich sein Haus darum, beim Suchmaschinen-Monopolisten Google ganz weit oben zu stehen. Dagegen wäre ja prinzipiell nichts einzuwenden, denn jeder Website-Betreiber, der es ernst meint, will mit qualitativ hochwertigem Inhalt schnell gefunden werden. Doch das Bundesgesundheitsministerium hatte offenbar bisher das Problem, nichts qualitativ Hochwertiges vorzeigen zu können. Durch den Pakt mit Google soll das Regierungsangebot bevorzugt angezeigt werden, wenn sich Menschen auf die Suche nach Gesundheitsinformationen machen. Offensichtlich hat es Spahn sehr gewurmt, dass er im digitalen Umfeld weniger Gehör findet als auf Pressekonferenzen und Parteitagen. Doch dafür kurzerhand die Pressefreiheit und unabhängige Anbieter infrage zu stellen, ist schon ein mehr als bedenklicher Vorgang. Nun müssen sich die Gerichte mit der Verquickung von BMG und Google beschäftigen. Am kommenden Mittwoch werden die Urteile des Landgerichts München in zwei Eilverfahren erwartet. Dabei wird es hoffentlich weniger um die Frage gehen, ob ein staatlich betriebenes Presseangebot notwendig und mit der Verfassung vereinbar ist, als vielmehr um die Tatsache, dass Regierungsorgane und Plattformbetreiber gemeinsame Sache machen. Denn auch Google könnte von der Liaison mit dem Minister profitieren – etwa dann, wenn es beim nächsten Mal wieder um Kartellrechts- und Datenschutzvorwürfe geht.
Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ
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