- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 24/2021
- Token-Makelverbot in ...
DAZ aktuell
Token-Makelverbot in Kraft
DVPMG im Bundesgesetzblatt
§ 11 Apothekengesetz umfasst nun ausdrücklich auch den Token, also den elektronischen „Schlüssel“ zum E-Rezept. Zudem gibt es einen Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen diese Regelung. Das DVPMG bestimmt zudem, dass E-Rezepte ab Juli 2026 auch für Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, verordnungsfähige Medizinprodukte sowie bilanzierte Diäten auszustellen sind. Zum 1. Januar 2023 werden aber zunächst BtM- und T-Rezepte elektronisch. Weiterhin wird der elektronische Medikationsplan ab Juli 2023 innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist. Entsprechend wird der Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans in Papierform um einen Anspruch auf die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans ergänzt. Zudem kann künftig jeder Versicherte Rezept- und Dispensierinformationen in seiner elektronischen Patientenakte einstellen und soll diese dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie nutzen können.
Mit dem umfangreichen Gesetz wird zudem u. a. die Telemedizin weiter ausgebaut und die TI erneuert. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.