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Steilvorlage für die ABDA!

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

Mit der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland ist es trotz vielfältiger Bemühungen nicht zum Besten bestellt. Das zeigt einmal mehr der aktuelle Barmer Arzneiverordnungsreport, bei dem die Arzneimittelverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft ins Visier genommen worden sind (s. S. 9). Erschreckend: viel zu vielen dieser Frauen wurden nicht nur potenziell oder schwach teratogen, sondern auch sicher teratogen wirkende Substanzen wie Valproinsäure oder Retinoide verordnet. Das Hauptproblem sind dabei noch nicht einmal die Neuverordnungen in der Schwangerschaft, sondern bestehende Langzeitverordnungen, vor allem durch Neurologen, Psychiater und Hausärzte.

Leider wird die Medikation von Frauen mit Kinderwunsch vor der Schwangerschaft nicht routinemäßig überprüft. Selbst bei ärztlicher Feststellung einer Schwangerschaft findet laut den Ergebnissen des Reports bei jeder fünften Frau diese so wichtige Unbedenklichkeitsprüfung nicht statt. Folgerichtig fordern die Autoren, allen Frauen im gebärfähigen Alter schon ab der ersten Verordnung eines Medikaments einen bundeseinheitlichen Medikationsplan auszustellen. Das Problem der Langzeitverordnungen kritischer Arzneistoffe könnte so strukturiert angegangen werden. Spätestens in der gynäkologischen Praxis sollten alle Alarmglocken schrillen, wenn bedenkliche Arzneistoffe auf dem Plan zu finden sind.

Doch es sind sicher nicht nur die verordneten Arzneimittel, die Probleme bereiten können. Auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel wie Analgetika sind zu beachten (s. S. 22). Sie müssen ebenfalls in einem solchen Medikationsplan gelistet werden, was voraussetzt, dass auch in den Apotheken der Medikationsplan vorgelegt wird bzw. danach gefragt wird.

Richtig ist: Das Ausstellen solcher Medikationspläne ist längst überfällig! Überfällig ist aber auch deren strukturierte Überprüfung! Geschieht dies routinemäßig in den Apotheken und werden ärztlicherseits die richtigen Konsequenzen gezogen, dann sollten solche Berichte über zu häufige Verordnungen teratogener oder fetotoxischer Arzneimittel endgültig der Vergangenheit angehören.

Es ist ein Gebot der Stunde, diese strukturierte Unbedenklichkeitsprüfung in den immer noch von der ABDA geheim gehaltenen Katalog der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen aufzunehmen! Sie als pharmazeutische Dienstleistung einzufordern ist ­zudem eine Steilvorlage für unsere Standesvertretung, um auch an dieser Stelle mit Nachdruck klarzumachen, dass mehr Arzneimitteltherapiesicherheit nur mit pharmazeutischer Kompetenz zu haben ist. Das Schweigen rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen muss endlich ein Ende haben!

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