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Ab 60 Jahren wird erstattet

Hochdosisgrippeimpfstoff: G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie

cel/ral | Stimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ­aktuell geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie zu, haben ab 1. April ­Senioren bereits ab 60 Jahren Anspruch auf eine jährliche Grippeimpfung mit einem Hoch­dosisgrippeimpfstoff.

Da das Immunsystem älterer Menschen meist weniger gut auf eine Grippeimpfung anspricht als das von jüngeren, gibt es Bestrebungen seitens der Impfstoffhersteller, spezielle Influenzaimpfstoffe für Senioren zu ent­wickeln. Dies kann durch unterschiedliche Ansätze erfolgen: Sanofi etwa setzt für eine bessere Wirksamkeit mit Efluelda® auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff – er enthält jeweils die vierfache Antigenmenge (60 µg) von der standarddosierten (15 µg). Seqirus hingegen verstärkt die Impfwirkung von Fluad® Tetra durch ein Adjuvans. Ein weiterer neuer Grippeimpfstoff aus dem Hause Sanofi, Supemtek®, wird rekombinant hergestellt.

Die Entscheidung, mit welcher Impfstoffvariante sich Senioren impfen lassen sollen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-In­stitut (RKI) den Älteren aktuell abgenommen: Sie empfahl im November 2020, dass sich Personen ab 60 Jahren mit einem Hochdosisimpfstoff gegen Influenza impfen lassen sollen.

Der G-BA, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, hat diese Empfehlung im Januar umgesetzt und die Schutz­impfungs-Richtlinie dahingehend für Hochdosisgrippeimpfungen bei Senioren geändert. Allerdings spricht der G-BA von Personen ab 65 Jahren, nicht wie die STIKO von Personen ab 60 Jahren. Dies lässt sich jedoch leicht erklären, denn bislang ist Efluelda® – der einzig zugelassene Hochdosis­grippeimpfstoff in der EU – erst ab einem Alter von 65 Jahren zugelassen, wobei die Zulassungserweiterung für Personen ab 60 Jahren bereits läuft. Sanofi hofft, dass die Europä­ische Arzneimittelagentur diese genehmigt, sodass ab der Grippesaison 2021/22 alle ab 60-Jährigen mit Efluelda® geschützt werden könnten. Dieses Szenario preist auch der G-BA mit ein: Gebe es künftig einen zugelassenen Hochdosisimpfstoff ab 60 Jahren, „gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren“.

Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht in Kraft – sie wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit geprüft. Beanstandet das BMG nichts, tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft. |

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