Recht
Ausgangsstoff oder Arzneimittel?
Regulatorische Einordnung von medizinischem Cannabis – eine Momentaufnahme
Die Abgabe von medizinischem Cannabis auf ärztliche Verschreibung erfolgt unter Verantwortung der abgebenden Apotheke. Diese Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Herstellung und Prüfung, sondern umfasst formal eine Reihe weiterer Verantwortlichkeiten in der Wertschöpfungskette. Ein Spannungsfeld ergibt sich dadurch, dass Apothekerinnen und Apotheker auf viele Aspekte dabei in der Regel nur bedingt Einfluss bzw. keine konkrete Kontrolle haben. Diese Kontrolle muss daher durch vorgelagerte Beteiligte erfolgen. Dabei sollte man sich nicht blind darauf verlassen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird, sondern konkrete Bestätigungen einfordern. Um dies zu ermöglichen, soll hier der regulatorische Rahmen dargestellt werden. In einem weiteren Beitrag in einer der nächsten Ausgaben der DAZ werden die Qualitätsanforderungen an medizinisches Cannabis erläutert. | Von Markus Veit und Andreas Ziegler
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