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Gesundheitspolitik
Den Apotheken drohen harsche Sparmaßnahmen
Nicht konsentierter Referentenentwurf sieht Erhöhung des Kassenabschlags vor
cha | Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Spargesetz zur Entlastung der maroden Kassenfinanzen vorlegen würde, war klar. Doch damit, was in dem nun kursierenden Referentenentwurf zu einem „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ für die Apotheken vorgesehen ist, hat wohl kaum einer gerechnet: Der Kassenabschlag soll für zwei Jahre auf 2 Euro angehoben werden. Allein dadurch bekämen die Apotheken jährlich 115 Mio. Euro weniger. Zusätzlich belastet würden sie durch die ab Anfang 2023 geplante Senkung der Mehrwertsteuer, da damit der Netto-Kassenabschlag anstiege. Während der Referentenentwurf zudem erhebliche Einsparungen zulasten der Arzneimittelhersteller vorsieht, bleibt der weitaus größte Kostenblock bei den GKV-Ausgaben, die Krankenhausbehandlung, außen vor. Auch die ärztlichen Kollegen von Lauterbach müssen keine Einkommenseinbußen befürchten. Allerdings wurde das Spargesetz offenbar vom Kanzleramt erst einmal „kassiert“. Wie weit sich grundsätzlich daran etwas ändert, wird sich zeigen müssen.
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