Gesundheitspolitik

ABDA ruft zum freiwilligen Maskentragen auf

Per Pressemeldung und mit Plakaten soll an die Vernunft der Kunden appelliert werden

cha | Seit dem gestrigen Sonntag ist die Übergangsregelung, nach der in den meisten Bundesländern weiterhin die vor dem 20. März geltenden Corona-Schutzmaßnahmen angewendet wurden, beendet. Nun gelten bundesweit nur noch zwei Basismaßnahmen zur Masken- und Testpflicht, weitere Maßnahmen können die Länder in sogenannten Hotspots vorschreiben.

Für die Apotheken von besonderem Interesse ist die Maskenpflicht. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt diese nur noch für bestimmte Einrichtungen, etwa Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheime, soweit dort Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf zu schützen sind, und im ÖPNV. Auch im Flug- und öffentlichen Personenfernverkehr ist weiter Maske zu tragen. Nicht aber in Apotheken – obwohl die ABDA dies in ihrer Stellungnahme zum neuen Infek­tionsschutzgesetz gefordert hatte.

Die Maskenpflicht im Einzelhandel kann daher nur im Rahmen der Hotspot-Regelung weiterlaufen, doch davon wurde bislang kaum Gebrauch gemacht: Mecklenburg-Vorpommern hat bereits vorletzte Woche das ganze Bundesland zum Hotspot erklärt, vergangene Woche folgte Hamburg – dort müssen weiterhin Masken im Einzelhandel getragen werden.

Overwiening: andere schützen – und sich selbst

Foto: ABDA

Überall sonst dürfen die Kunden nun maskenlos einkaufen – auch in der Apotheke. Es sei denn, der Inhaber beruft sich auf sein Hausrecht und verlangt von seinen Kunden das Tragen einer Maske (s. AZ 2022, Nr. 13, S. 3). Doch dazu dürfte es in den wenigsten Apotheken kommen. Die ABDA setzt daher darauf, dass die Kunden freiwillig eine Maske tragen, und verbreitet diesen Wunsch auch per Pressemeldung. Zudem wurde ein Plakat vorbereitet, das auf der Website der ABDA abgerufen werden kann (s. Abb. links). „Wir waren und sind in der Pandemie sehr gerne für unsere Patientinnen und Patienten da. Jetzt bitten wir darum, dass sie weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske tragen, wenn sie in eine Apotheke kommen“, äußert ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening dazu. Und erklärt: „Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich an­geschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus – etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden. Das Tragen einer Maske leistet dazu einen großen Beitrag. Aber selbstverständlich schützt man sich damit auch selbst.“ |

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