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Gesundheitspolitik
„Apotheken sind keine Arztpraxen to go“
Ärztekritik an pharmazeutischen Dienstleistungen reißt nicht ab / BÄK-Präsident Reinhardt fordert ersatzlose Streichung
Am vergangenen Montag und damit direkt nach Bekanntwerden des Schiedsspruchs am Freitag zuvor ging die Kampagne der Ärzteschaft los. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch der Deutsche Hausärzteverband wetterten in Pressemeldungen gegen das neue Angebot in den Apotheken (s. DAZ 2022, Nr. 24, S. 19).
Etwas mehr Zeit ließ sich die Bundesärztekammer, deren Präsident Klaus Reinhardt vergangenen Mittwoch mitteilte: „Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen to go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise.“ Die vorgesehenen Dienstleistungen blieben ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patienten und führten eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörungen. „Die Höhe der Vergütung steht darüber hinaus in einem krassen, nicht zu verantwortenden Missverhältnis zur Vergütung vergleichbarer ärztlicher Leistungen“, so Reinhardt weiter. Dieses Missverhältnis müsse bei den kommenden Honorarverhandlungen ausgeglichen werden. Seine abschließende Forderung: „Die Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken sind deshalb ersatzlos zu streichen.“
Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, ist „schockiert über diese Entwicklung“. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sie, die Ärzte könnten dies nur als Misstrauensvotum interpretieren. Und weiter: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es im Sinne der Patienten wäre, eine Beratung über orale Antitumortherapien halb öffentlich am Bezahltresen in der Apotheke vorzunehmen.“
Ein „Riesen-Chaos, vor allem in Hausarztpraxen“, erwartet die Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten Christine Neumann-Grutzeck. Wenn ein Apotheker wegen einer Verordnung Bedenken habe und den Patienten anspreche, dann führe das am Ende nur zu Verwirrung – und zum Vertrauensverlust der Patienten letztlich in alle Gesundheitsberufe, äußerte sie in der „Ärzte Zeitung“.
Der Vorsitzende des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, Dirk Heinrich, kritisiert vor allem die Honorierung der Apotheker: „Es ist bemerkenswert, dass ein Schiedsgericht den Betrag für eine Medikations-Erstberatung auf 90 Euro veranschlagt.“ Damit bekämen die Apotheker nun einen Betrag für eine Beratungsleistung, für welche Ärzte in der medizinischen Grundversorgung sonst vierteljährlich mit einem Bruchteil davon pauschal pro Patient entlohnt würden. „Die Fachärzteschaft betrachtet dies definitiv als Signal und Marschrichtung für die kommenden Honorarverhandlungen.“ |
1 Kommentar
honorierte Pharmazeutische Dienstleistungen
von Sandra Möller am 22.06.2022 um 7:44 Uhr
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