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- AZ 29/2022
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Gesundheitspolitik
Kein Eilantrag
GKV-SV muss Klage bis September begründen
Beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist die Klage nach Auskunft eines Sprechers zwar eingegangen – doch die Anträge und deren Begründung stehen noch aus. Hierfür wurde dem Verband nun per Richterbeschluss bis Mitte September Zeit gegeben.
Es spricht aber viel dafür, dass sich der GKV-Spitzenverband gegen die Preise der Dienstleistungen wendet. Hier konnte auch vor der Schiedsstelle kein Konsens gefunden werden, sodass die Preise mit Stimmenmehrheit festgesetzt wurden. Dasselbe gilt für die Dienstleistung der standardisierten Risikomessung des Blutdrucks – sie ist damit die einzige Dienstleistung, die möglicherweise wackelt.
Da die Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet, gilt der von der Schiedsstelle festgelegte Vertragsinhalt vorerst weiter. Ein Eilantrag, mit dem die Wiederherstellung dieser aufschiebenden Wirkung begehrt wird, ist bislang nicht bei Gericht eingegangen. Dazu müsste aber auch klar sein, was genau der GKV-Spitzenverband erreichen will – und mit welcher Begründung. Etwas Geduld ist also noch gefragt. |
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