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BMG bleibt dabei: Kassenabschlag soll auf 2 Euro erhöht werden
Spargesetz: Lang erwarteter Referentenentwurf kommt mit überschaubaren Überraschungen
Als Lauterbach am 28. Juni seine mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) abgestimmten Reform-Eckpunkte verkündet hatte, hieß es, nun gehe es in Ressortabstimmung. Doch es dauerte noch ein wenig, ehe der auf den 30. Juni datierte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ publik wurde. Wie dieser nun in den Ressorts und vor allem später bei den Koalitionsfraktionen ankommt, bleibt abzuwarten.
Denn inhaltlich deckt sich der neue Entwurf in weiten Teilen mit seiner im März zurückgezogenen ersten Version. Allerdings gibt es auch Unterschiede. Für die Apotheken ist es ein herber Schlag, dass das BMG nicht davon abgerückt ist, den Kassenabschlag für die Dauer von zwei Jahren von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro je Rx-Packung zu erhöhen. Einziger Trost: Da eine Absenkung der Mehrwertsteuer vom Tisch ist, erhöht sich die Belastung für die Apotheken nicht noch zusätzlich. Einsparen soll diese Maßnahme in den Jahren 2023 und 2024 laut Entwurf nach wie vor 170 Millionen Euro.
Eine Last für viele Schultern
Insgesamt gilt es allerdings ein Finanzloch von rund 17 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Kassen zu stopfen. Und diese Last soll nun auf mehr Schultern verteilt werden als noch im Frühjahr angedacht. Was auf der Einnahmeseite zu tun ist, hatte Lauterbach bereits angekündigt (siehe DAZ Nr. 26, 2022, S. 9). Spannend blieben die Pläne auf der Ausgabenseite. Hier setzt der Entwurf vor allem im Arzneimittelbereich an. Neben der Erhöhung des Kassenabschlags soll etwa das Preismoratorium über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre verlängert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Solidaritätsabgabe von jeweils 1 Milliarde Euro für die Pharmaunternehmen geplant. Wie hoch diese für das einzelne Unternehmen genau ausfällt, soll der GKV-Spitzenverband festsetzen – er soll die Abgabe auch einfordern. Unternehmen sollen aber auch beantragen können, weniger oder gar nichts zu zahlen– „wenn dies durch besondere wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist und zu unbilligen Härten führen würde“.
Lauterbach hatte auch schon angekündigt, mit dem Gesetz das AMNOG-Verfahren zu bearbeiten. Seit 2011 gelten die besonderen Preisregeln für patentgeschützte Arzneimittel. Angelegt sind die Nachjustierungen bereits im Koalitionsvertrag, und im ersten Aufschlag für das Spargesetz wurden sie ebenfalls aufgegriffen. Hier bleibt es weitgehend wie schon im Frühjahr angedacht: Zum Beispiel soll der Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel künftig ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels greifen. Auch die Umsatzschwelle für die Nutzenbewertung von Orphan Drugs soll auf 20 Millionen Euro reduziert werden. Zudem ist für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ein neuer „Kombinationsabschlag“ von 20 Prozent auf den Erstattungsbetrag geplant.
Doch auch die Verwaltungsausgaben der Kassen nimmt das BMG in den Blick. Gegenüber 2023 sollen etwa die Kosten für Einrichtung, Post- und Fernmeldegebühren, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen sowie Vergütungen für externe Dritte nur noch um höchstens 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen dürfen. Die Zuweisungen an die Krankenkassen für Verwaltungsausgaben werden um 25 Millionen Euro gemindert und der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt.
Auch für Ärzte und für Zahnärzte hält der Entwurf Sparmaßnahmen bei der Vergütung bereit. Nun muss sich zeigen, wie weit Lauterbach mit diesem Aufschlag kommt. |
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