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DAZ aktuell
E-Rezepte auf alternativen Wegen
Lassen sich digitale Verordnungen bald auch per SMS oder E-Mail verschicken?
E-Rezepte sollten sich eigentlich rein elektronisch übertragen lassen: Der Arzt lädt die Verordnung in den Fachdienst hoch, der Patient erhält auf seinem Smartphone den sogenannten Token, den Schlüssel zum E-Rezept. Diesen kann er einer Apotheke seiner Wahl elektronisch zuweisen oder die Apotheke scannt ihn vor Ort vom Smartphone des Kunden ab.
Dieser papierlose Prozess ist aber derzeit für die große Mehrheit der Patienten nur eine theoretische Option. Denn dazu benötigt man die E-Rezept-App der Gematik in Kombination mit einer NFC-fähigen Versichertenkarte sowie einer PIN. Die beiden letzteren Komponenten hat aber kaum jemand und das dürfte sich nicht schnell ändern – dem Chipmangel sei Dank (S. 80). Und so werden derzeit die meisten E-Rezepte ausgedruckt.
Das missfällt der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) – Westfalen-Lippe gehört neben Schleswig-Holstein zu den ersten beiden Regionen, in denen es ab dem 1. September 2022 losgeht mit dem E-Rezept (S. 10). Die KVWL hält es für dringend erforderlich, mehr Möglichkeiten für den elektronischen Abruf eines E-Rezepts zu schaffen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, könnte die Lösung darin liegen, dass es künftig möglich ist, E-Rezepte als zusätzliche Option auch per Mail oder per SMS zu verschicken – zum Beispiel in Form einer URL. Das Bundesgesundheitsministerium soll bestätigt haben, dass eine ergebnisoffene Prüfung dieser Option stattfindet. Zudem werden offenbar datenschutzrechtliche Fragen geprüft. Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) habe mitgeteilt, von der Gematik über die Pläne für das E-Rezept per SMS informiert worden zu sein. Auf Nachfrage der DAZ antwortet die Gematik aber eher kryptisch: „Die Gematik entwickelt die Anwendung E-Rezept ständig weiter unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Lösungen mit BfDI und BSI stets abzustimmen und deren aktuellen Anforderungen zu begegnen“. |
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